030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

Webdesigner sind verpflichtet, das von ihren Auftraggebern zur Verfügung gestellte Material, welches in die Webseite einbezogen wird, auf bestehende Urheberrechte zu überprüfen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass für die Nutzung alle notwendigen Einverständniserklärungen vorliegen müssen. Sie haften dem Rechteinhaber gegenüber auf Schadenersatz, wenn dieser seine Rechte geltend macht – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (Urteil vom 17.04.2015, AZ: 8 C 8028/15). Die Erstellung eines mit den gesetzlichen Vorgaben konformen Internetauftrittes gehört nach […]

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 13.11.2014 (AZ: I-15 U 46/14) entschieden, dass Online-Händler in ihren AGB Verbrauchern vorschreiben können, die gekaufte Ware abzuholen. Ebenso sei es zulässig und nicht wettbewerbswidrig, in AGB eine Bitte zu formulieren, die Ware nicht selbst zurückzuschicken, sondern online über das Rückrufzentrum.   In dem Fall ging es um drei Klauseln, die ein Online-Shop in seinen AGB verwendete. „Bitte geben Sie die Artikel, die (…) versandt […]

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner