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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet am 01.08.2012 mussten sich Online-Händler auf die sogenannte „Button-Lösung“ einstellen. Wie eng die Vorgaben des § 312g BGB zu befolgen sind, zeigt das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.7.2013 (Az. 97 O 5/13). Demnach erfüllt der Text “Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)” auf der Schaltfläche nicht die Anforderungen des § 312g Abs. 3 BGB. Das Landgericht kritisierte, dass bei dem Begriff „anmelden“ […]

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