030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

Wie eine geschäfliche Bezeichnung kann auch der Titel einer App grundsätzlich vom Markenrecht geschützt sein. Die Bezeichnung „ wetter.de“ für eine App ist jedoch rein beschreibender Natur, weshalb dieser App kein markenrechtlicher Schutz zugesprochen wird – so entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Rechtsstreit klagte die Inhaberin der Domain „www.wetter.de“ und der entsprechenden App „wetter.de“ gegen die österreichische Betreiberin einer Wetter-App, welche unter den Bezeichnungen „wetter DE“, wetter-DE“ und „wettter-de“ zu finden ist, auf Unterlassung […]

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner