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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Der „Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.“ mahnt tatkräftig Wettbewerbsverstöße wegen der Angabe „Textilleder“ ab. Abgemahnten wird vorgeworfen, sie würden wettbewerbswidrig handeln, indem sie mit dem Begriff „Textilleder“ für ihre Produkte warben. Letztendlich wurde der Begriff „Textilleder“ in der Artikelbeschreibung und/oder in der Artikelüberschrift verwendet. Was ist Textilleder? „Textilleder“ ist ein gern genutzter Begriff, der letztlich nichts anderes als Kunstleder bedeutet, aber besser klingt. Mit richtigem Leder hat das folglich nichts zu tun. Der […]

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