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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Der BGH hat kürzlich in seinem Urteil vom 19. März 2015 (AZ: I ZR 94/13) entschieden, dass eine Bewertungsportalbetreiberin nicht auf Unterlassung nach § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers haftet. In dem Fall, über den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um eine Hotelbetreiberin (Klägerin), welche von der Beklagten, der Inhaberin eines Online-Reisebüros mit dazugehörigem Hotelbewertungsportal, verlangte, eine negative Bewertung zu löschen […]

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