030 28 50 58 56
info@wettbewerbsrecht-berlin.de
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das OLG München hat jüngst in seiner Entscheidung über die Höhe des Streitwertes bei unerlaubter Bildnutzung entschieden. 15.000,- EUR als Streitwert bei gewerblichem Bilderklau im Internet. – Erneut ein Urteil über die Höhe von Streitwerten bei einer unerlaubten Bildnutzung. – Und doch unterscheidet sich dieses Urteil von den anderen Urteilen, in denen über die Streitwerte für unerlaubte Bildnutzung bei eBay entschieden wurde: Im vorliegenden Fall ging es um die Verwendung von 3 […]