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Praktisch ist sie, die Autocomplete-Funktion, wenn man in der Suchmaske von Suchmaschinen wie Google bestimmte Begriffe oder gar nur Buchstaben eingibt. Dann tauchen nämlich schon die ersten Vorschläge auf, was der Suchende gemeint haben kann oder wonach er noch suchen könnte. Für manche Personen kann dies ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn nämlich z.B. in Verbindung des eigenen Namens andere Begriffe auftauchen, die den Betroffenen in dessen Ehre verletzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln vertrat […]

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