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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Inhaber einer bekannten Marke können die Löschung einer konkurrierenden Marke verlangen, die nach der äußeren Gesamterscheinung der eigenen Marke sehr ähneln. Dabei spielt es keine Rolle, wenn die konkurrierende Marke eine Parodie darstellt. Klägerin war die Inhaberin der bekannten Marke PUMA, unter der die Klägerin Sportartikel vertreibt. Die deutsche Wort-Bild-Marke stellt den Schriftzug „PUMA“ in Großbuchstaben und einen Umriss einer springenden Raubkatze dar. Die Beklagte ist Inhaberin der jüngeren deutschen Wort-Bild-Marke „PUDEL“, die […]

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