030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Wer mit einem Prüfsiegel Werbung betreibt, sollte auch anzeigen, wo man genauere Details zum Testverfahren bzw. für die Auszeichnung herbekommt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 30.12.2014 – Az.: I-15 U 76/14) hat wieder einmal bestätigt, dass man bei der Werbung mit Prüfsiegeln die Fundstelle angeben muss, wo man weitere Informationen über das Prüfsiegel erhält. Die Angabe der Fundstelle sei eine „wesentliche Information“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG (Gesetz gegen […]

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner