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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 07.07.2015 (AZ: 7 U 29/12) entschieden, dass Beiträge aus einem Internetarchiv, die nicht mehr aktuell und nicht mehr von allgemeinem öffentlichen Interesse sind und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, auf Verlangen des Betroffenen dahingehend abgeändert werden müssen, dass sie bei einer Suchmaschinen- Namenssuche nicht mehr gefunden werden. Im vorliegenden Fall klagte ein Kommunikationsberater gegen eine überregionale Tageszeitung, deren Beiträge und Archiv auch online einsehbar […]

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