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Jameda Bewertungen

In der heutigen digitalen Welt sind Plattformen wie Jameda jedem ein Begriff. Insbesondere für Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, können negative Patientenmeinungen auf Jameda den Ruf gefährden. Patienten können nach niedergelassenen Ärzten suchen und diese anhand verschiedener Kriterien bewerten. Das Problem dabei ist, dass zufriedene Patienten oft nicht motiviert sind, eine Bewertung abzugeben, während bereits bei etwas längeren Wartezeiten emotionale Reaktionen auftreten und negative Bewertungen auf Jameda hinterlassen werden. Dies verzerrt die Außenwahrnehmung Ihrer […]

review, opinion, feedback

Negative Bewertungen dürften jetzt einfacher zu löschen sein, nachdem der BGH am 01.03.2016 in seinem Urteil (AZ: VI ZR 34/15) Bewertungsportalen umfangreiche Prüfpflichten auferlegt hat. Obwohl es im vorliegenden Fall um die Prüfpflichten eines Ärztebewertungsportals ging, so sind die Bestimmungen allgemein und gelten für alle Bewertungsportale. Die Entscheidung des BGH dürfte für ein Aufatmen bei den Bewerteten sorgen, die sich ständig anonymen Bewertungen ausgesetzt sehen. Konkurrentenschädigung oder Wutbewertungen dürften in Zukunft schneller zu beseitigen sein. […]

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Zum Thema Bewertungen im Internet hat der BGH ein lang ersehntes Urteil zugunsten eines bewerteten Arztes gesprochen. Nachdem das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 16.12.2014, AZ: 15 U 141/14) die Anonymität des Verfassers der Bewertung als besonders schützenswert angesehen hat und eine relativ geringe Prüfpflicht des Portalbetreibers ausreichen lassen hatte, geht der BGH dem tatsächlichen Umfang der Prüfungspflicht des Portalbetreibers auf den Grund und erkennt die erhöhte Gefahr, dass missbräuchliche und gefakte Bewertungen in Bewertungsportalen Persönlichkeitsrechte […]

Fake Bewertungen von Unternehmen und Gewerbetreibenden können massive Auswirkungen auf deren Erfolg oder Misserfolg haben. Unzulässig sind sowohl selbst verfasste positive Bewertungen, als auch geschäftsschädigende Bewertungen für einen Wettbewerber. Gegen derartige Fake Bewertungen können die Geschädigten wehren und Unterlassung sowie Schadenersatz fordern. Bewertungen sind im Internet schnell geschrieben. Meist muss man sich nur registrieren (wie z.B. bei der Bewertungsplattform Yelp), ein Profil anlegen, das auch unter einem Pseudonym existieren kann und schon kann man loslegen. […]

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Der BGH hat kürzlich in seinem Urteil vom 19. März 2015 (AZ: I ZR 94/13) entschieden, dass eine Bewertungsportalbetreiberin nicht auf Unterlassung nach § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers haftet. In dem Fall, über den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um eine Hotelbetreiberin (Klägerin), welche von der Beklagten, der Inhaberin eines Online-Reisebüros mit dazugehörigem Hotelbewertungsportal, verlangte, eine negative Bewertung zu löschen […]

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