030 28 50 58 56
info@wettbewerbsrecht-berlin.de
Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass für ein Foto, welches unter einer Creative Commons Lizenz unter Nennung des Urhebers freigegeben wurde, und zwar zur kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung, kein Schadensersatz verlangt werden kann (Beschluss vom 29.06.2016, AZ: 6 W 72/16). Zwar hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch gegen den unrechtmäßigen Verwender, wenn dieser ein Foto ohne Urhebernennung verwendet, aber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Abmahnende kann vom Verletzer neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auch […]
Foto-Abmahner können vor Berliner Gerichten nicht mehr so hohe Schadensersatzsummen bzw. Lizenzgebühren fordern. Die Rechtsprechung des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin dürfte all diejenigen, die ihre Bilder nicht regelmäßig lizensieren und nicht Berufsfotografen sind, von hohen Lizenzforderungen abbringen. In seinem Beschluss vom 07.12.2015 (AZ: 24 U 111/15) führte das Kammergericht aus, dass der Schadensersatzanspruch bei einer unerlaubten Bildnutzung nicht an der MFM-Tabelle zu messen sei, wenn der Anspruchsinhaber nicht darlegen kann, dass er das konkrete […]