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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Google- Einträgen können Betroffene nun selbst mit Hilfe eines Onlineformulars die Löschung von Links im Internet, die über die Google-Suche auffindbar und durch Dritte verfasst worden sind, beantragen. In seinem Urteil vom 13.05.2014 (C-131/12) entschied der EuGH, dass Google verpflichtet ist, von der Trefferliste, die bei einer Suche nach einem Namen einer Person angezeigt wird, Links zu entfernen, die zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten und Einträgen führen. […]

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