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Negative Bewertungen dürften jetzt einfacher zu löschen sein, nachdem der BGH am 01.03.2016 in seinem Urteil (AZ: VI ZR 34/15) Bewertungsportalen umfangreiche Prüfpflichten auferlegt hat. Obwohl es im vorliegenden Fall um die Prüfpflichten eines Ärztebewertungsportals ging, so sind die Bestimmungen allgemein und gelten für alle Bewertungsportale. Die Entscheidung des BGH dürfte für ein Aufatmen bei den Bewerteten sorgen, die sich ständig anonymen Bewertungen ausgesetzt sehen. Konkurrentenschädigung oder Wutbewertungen dürften in Zukunft schneller zu beseitigen sein. […]

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