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Wer denkt, sich durch die Formulierung „ Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ den Abmahnkosten bzw. gar einer Abmahnung entziehen zu können, liegt falsch! In seinem Urteil vom 26.01.2016 (AZ: I-20 U 52/15) hat das OLG Düsseldorf klargestellt, dass eine solche Formulierung auf der eigenen Webseite nicht nur unwirksam sei, sondern sich auf den Nutzer der Formulierung negativ auswirkt. Denn wer diese Formulierung auf seiner Webseite platziere, um sich vor eventuellen Abmahnkosten zu drücken, der sorge […]

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