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Webdesigner sind verpflichtet, das von ihren Auftraggebern zur Verfügung gestellte Material, welches in die Webseite einbezogen wird, auf bestehende Urheberrechte zu überprüfen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass für die Nutzung alle notwendigen Einverständniserklärungen vorliegen müssen. Sie haften dem Rechteinhaber gegenüber auf Schadenersatz, wenn dieser seine Rechte geltend macht – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (Urteil vom 17.04.2015, AZ: 8 C 8028/15). Die Erstellung eines mit den gesetzlichen Vorgaben konformen Internetauftrittes gehört nach […]

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