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Foto-Abmahner können vor Berliner Gerichten nicht mehr so hohe Schadensersatzsummen bzw. Lizenzgebühren fordern. Die Rechtsprechung des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin dürfte all diejenigen, die ihre Bilder nicht regelmäßig lizensieren und nicht Berufsfotografen sind, von hohen Lizenzforderungen abbringen. In seinem Beschluss vom 07.12.2015 (AZ: 24 U 111/15) führte das Kammergericht aus, dass der Schadensersatzanspruch bei einer unerlaubten Bildnutzung nicht an der MFM-Tabelle zu messen sei, wenn der Anspruchsinhaber nicht darlegen kann, dass er das konkrete […]