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Wer eine Immobilie oder ein Grundstück unter mehreren Postleitzahlen in einem Suchportal aufgibt, riskiert teure Abmahnungen der Wettbewerbszentrale. Das Inserieren mit einer falschen Postleitzahl stellt eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Standort der Immobilie dar. Die Wettbewerbszentrale geht verstärkt gegen Immobilienmakler und Immobilienanbieter vor, die durch falsche Angaben Verbraucher in die Irre führen. Dazu zählt auch die Angabe von mehreren Postleitzahlen, damit mehr Nutzer die Anzeige finden können oder die Lageangabe „Berlin“, obwohl sich […]

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