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Werbung für die Vermietung einer Gewerbefläche ohne Nennung des Energiebedarfs und des wesentlichen Energieträgers zum Heizen ist nach Auffassung des Landgerichts München wettbewerbswidrig. Das Landgericht München hatte in dem Fall (LG München, Urteil v. 16.11.2015, AZ: 4 HK O 6347/15) über die Rechtmäßigkeit einer einstweilige Verfügung zu entscheiden, mit der die Antragstellerin von der Antragsgegnerin die Unterlassung des Veröffentlichens von Immobilienanzeigen forderte, in denen nicht der übliche Energiebedarf laut Energieausweis ausgewiesen war und in denen […]

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