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Amazon wurde schon mehrfach von deutschen Gerichten aufgrund von Markenrechtsverletzungen durch die Suchmaske von Amazon und deren Trefferliste belangt. Nun hat das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 11.02.2016 (AZ: 6 U 6/15) entschieden, dass die Herkunftsfunktion einer Marke beeinträchtigt wird, wenn in der Suchergebnis-Liste neben den Artikeln des Markeninhabers auch Konkurrenzprodukte aufgelistet werden, ohne dass sie in irgendeiner Weise optisch abgetrennt sind von den Markenartikeln. Die Inhaberin der europäischen Marke „FATBOY“ vertreibt u.a. Sitzsäcke. […]

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