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Werbung mit reduzierten Preisen als Gesamtpreis ist unzulässig, sofern noch andere kostenpflichtige Leistungen dazukommen und diese nicht klar in der Anzeige sichtbar sind – das hat das OLG Dresden (Urteil vom 12.01.2016, Az. 14 U 1425/15) auf Klage der Verbraucherzentrale Sachsen hin entschieden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei den Zusatzkosten lediglich um die normalen Versandkosten handelt. In dem Verfahren hatte die Verbraucherzentrale gegen die Telekommunikationsgesellschaft Primacom geklagt, weil diese nach Auffassung der Klägerin […]

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