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  Gegenstand der Abmahnungen, die oft Shopbetreiber auf eBay bekommen, sind vermeintliche fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben und Fehler im Impressum. In seiner Abmahnung fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. die Shopbetreiber dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und „abmahnbezogene Aufwendungen“ in Höhe von 196,35 Euro an den Verein zu zahlen. In den Abmahnungen geht es darum, dass die nach der Preisangabenverordnung gesetzlich vorgeschriebene Angabe von Grundpreisen nicht oder nicht richtig […]

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