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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Wegen gefälschten Pornobildern und der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung hat das OLG Oldenburg (Urteil vom 11.8.2015, AZ: 13 U 25/15) einer Frau 15.000 EUR Schmerzensgeld zugesichert. Der Beklagte hatte 11 Pornobilder derart bearbeitet, dass er das Gesicht der Klägerin einfach hineinmontiert hatte. Die Bildmontage war jedoch nicht zu erkennen, sodass der Betrachter davon ausgehen musste, dass es sich tatsächlich um die Frau handelte, die auf den Bildern gezeigt wurde. Diese 11 Bilder hatte der […]

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