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Fake Bewertungen von Unternehmen und Gewerbetreibenden können massive Auswirkungen auf deren Erfolg oder Misserfolg haben. Unzulässig sind sowohl selbst verfasste positive Bewertungen, als auch geschäftsschädigende Bewertungen für einen Wettbewerber. Gegen derartige Fake Bewertungen können die Geschädigten wehren und Unterlassung sowie Schadenersatz fordern. Bewertungen sind im Internet schnell geschrieben. Meist muss man sich nur registrieren (wie z.B. bei der Bewertungsplattform Yelp), ein Profil anlegen, das auch unter einem Pseudonym existieren kann und schon kann man loslegen. […]

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