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Penny hatte sich das Kennzeichen „B!O“ auf europäischer Ebene für Lebensmittel schützen lassen. Das EuG (Gericht der Europäischen Union) entschied in seinem Urteil vom 18.02.2016 auf einen Nichtigkeitsantrag hin, dass das Zeichen „B!O“ und das ältere Zeichen „bo“ sich ähneln, so eine Verwechslungsgefahr hervorgerufen werde und „B!O“ deswegen zu löschen sei. Die Penny-Markt GmbH hatte sich die Marke „B!O“ für Lebensmittel als Unionsmarke schützen lassen. Die Markeninhaberin der älteren Unionsmarke „bo“, die ebenfalls für Lebensmittel […]

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