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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] In dem Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, AZ: 20 O 172/15) unterlag die Plattformbetreiberin facebook Ireland Limited dem Klagebegehren der Eltern einer minderjährig Verstorbenen. Die Eltern verklagten die Plattformbetreiberin, ihnen als Erben der Verstorbenen den Zugang zu ihrem facebook-Profil und den darin enthaltenen Kommunikationsverläufen zu gewähren. Nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 der ROM I – Verordnung ist auf den Sachverhalt das deutsche Recht anwendbar, weil bei Verbraucherverträgen […]

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