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Wer eine Marke anmelden will und für seine Waren und Dienstleistungen beschreibende Begriffe verwendet, kann Probleme mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bekommen, das für beschreibende Begriffe schnell ein Freihaltebedürfnis zugunsten der Wettbewerber annimmt. Die Lösung kann womöglich die Verwendung ausländischer Begriffe sein. Denn Begriffe, die für die zu schützenden Waren und Dienstleistungen als Marke eingetragen werden sollen, sind nicht schützenswert, wenn sie rein beschreibend sind. Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte in seinem Beschluss vom […]

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