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Händler, die über Amazon ihre Produkte anbieten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie mit Vertragsschluss die Nutzungsrechte an Amazon übertragen und Amazon diese Nutzungsrechte allen anderen Händlern weitergeben darf. Wer also sein eigentlich urheberrechtlich geschütztes Produktbild bei Amazon in einem Angebot von einem Konkurrenten entdeckt, kann sich nicht mehr so einfach auf sein Urheberrecht berufen. Denn eine entsprechende Lizenz wird laut des Amazon Business Solution Vertrages durch die folgende Klausel eingeräumt: „ 4. […]

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