030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das Landgericht (LG) München hat entschieden, dass gekaufte Top-Platzierungen bei Bewertungsportalen deutlich als Werbeanzeigen gekennzeichnet werden müssen. Bewertungsportale wie das Ärzteportal Jameda setzen Ärzte, die dafür bezahlen, im Ranking ganz oben unter die Top-Bewertungen. Gegen Jameda haben schon mehrfach gerichtliche Versuche stattgefunden, Bewertungen zu löschen. Diesmal klagte die Wettbewerbszentrale, die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als gemeinnütziger Verein im Rahmen ihres Vereinszweckes die Interessen ihrer […]

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner