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Zum Thema Bewertungen im Internet hat der BGH ein lang ersehntes Urteil zugunsten eines bewerteten Arztes gesprochen. Nachdem das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 16.12.2014, AZ: 15 U 141/14) die Anonymität des Verfassers der Bewertung als besonders schützenswert angesehen hat und eine relativ geringe Prüfpflicht des Portalbetreibers ausreichen lassen hatte, geht der BGH dem tatsächlichen Umfang der Prüfungspflicht des Portalbetreibers auf den Grund und erkennt die erhöhte Gefahr, dass missbräuchliche und gefakte Bewertungen in Bewertungsportalen Persönlichkeitsrechte […]

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