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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.11.2015 (AZ: I ZR 149/14, Pippi-Langstrumpf-Kostüm II) entschieden, dass es sich beim Vertrieb eines Pippi-Langstrumpf-Kostüms nicht um eine Nachahmung der literarischen Figur handelt, und somit keine wettbewerbswidrige Handlung vorliegt. Die Klägerin, die die Rechte der Autorin Astrid Lindgren wahrnimmt, ging rechtlich gegen eine Betreiberin von Einzelhandelsmärkten vor. Die Beklagte warb in ihren Verkaufsprospekten für ihre Karnevalskostüme mit den Bildern einer jungen Frau und eines kleinen Mädchens, […]

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