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Neben den Herstellern von Elektronikgeräten sind unter – nicht seltenen – Umständen auch Händler verpflichtet, die von ihnen vertriebenen Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Registrierung (kurz: Stiftung EAR) registieren zu lassen. Andernfalls kann das für Händler sehr teuer werden, da eine Nichtregistierung der elektronischen Geräte wettbewerbswidrig und somit abmahnbar ist. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) schreibt vor, dass sich Hersteller von Elektronikprodukten registrieren lassen und […]

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