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unlautere Werbung – Anwältin für Werbestrategien

 

Unlautere Werbung ist im geschäftlichen Bereich ein großes Thema. Schließlich möchte man sich nicht durch unbedachte Werbemaßnahmen eine teure Abmahnung einfangen. Informieren Sie sich daher vorher, wie man unlautere Werbung vermeiden kann.

 

Werbung ist im geschäftlichen Verkehr für Unternehmen aber unerlässlich, um potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Eine große Rolle spielt dabei heutzutage auch das Internet. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Untersagt ist insbesondere unlautere Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch das UWG soll unlautere Werbung unterbunden werden. Ziel dieser Regelungen ist ein fairer Wettbewerb zum Schutze der Verbraucher, Mitbewerber und sonstigen Marktteilnehmern.

Unlautere Werbung kann z.B. bei Werbung mit Testergebnissen vorliegen, wenn nicht genügend Informationen über den Test zur Verfügung gestellt werden, bei vergleichender Werbung, die einen Wettbewerber gezielt schädigt oder auch bei positiven und negativen Fake-Bewertungen).

Gerne informieren wir Sie über zulässige Werbemethoden und geben Ihnen eine kompetente Erstberatung in Fällen von Abmahnungen. Kommt es doch zu einem Streit über das richtige Verhalten im Wettbewerb, vertreten wir Sie bundesweit an allen Land- und Oberlandesgerichten.

 

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