030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

Löschung von Interneteinträgen

Löschung von Interneteinträgen

Einen Schwerpunkt unserer Beratungs- und Gerichtspraxis bildet die Problematik der Löschung von Interneteinträgen. Hierzugehören beispielsweise falsche Bewertungen und Foreneinträge, rechtswidrige Veröffentlichung von Fotografien oder sonstigen persönlichen Daten sowie Schmähkritik oder Artikel, die nicht der Wahrheit entsprechen. Man kann hier sowohl den Inhalt der Internetseite löschen lassen als auch bei Google den Antrag auf Entfernung aus dem Suchindex beantragen. Auch persönliche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen entfernt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, den Seiteninhalt beizubehalten, die Suche jedoch aus dem Index von Google zu entfernen.

Einträge löschen lassen

Durch die Spezialisierung unserer Kanzlei sind Sie bestens vertreten. Unsere umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Reputaion im Internet ermöglichen es uns, Unternehmen und Selbständige sowie Privatpersonen erfolgversprechend zu vertreten und Inhalte im Internet heraus zu bekommen. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf Präventionsmaßnahmen und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Onlineformularen sowie Kontaktmöglichkeiten auf kurzem elektronischem Weg, die wir bestens beherrschen, um die Entfernung im Internet für Sie schnellstmöglich umzusetzen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt sie in der Regel in derartigen Fällen die Kosten.

Reputationsmanagement betrifft zum Beispiel:

  • Bewertungen
  • Blogs- und Foreneinträge
  • Nutzung von Fotografien ohne Einwilligung
  • Social Media
  • Cybermobbing
  • Rufmordkampagnen
  • Nutzung und Veröffentlichung persönlicher Daten
  • Nutzung des Namens in Domain
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner