030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

Anwältin Designrecht Berlin

Als Anwältin für Designrecht bin ich seit über 15 Jahren Spezialistin

Sie benötigen einen Spezialisten, der sich mit Designrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht auskennt? Der Sie bei einer Designanmeldung, einer Abmahnung, bei Recherchen oder Verträgen unterstützt?

Im Bereich des Designrechts decken wir das gesamte Beratungsspektrum ab, insbesondere die Verteidigung von eingetragenen Designrechten, bei der Abwehr von Abmahnungen, bei Eintragung von Designrechten oder Recherchearbeiten. Die Eintragung eines Designs bzw. Geschmacksmusters im europäischen Bereich ist relativ kostengünstig, ich bin hier mit meinem Team seit Jahren erfolgreich für Unternehmen und Selbständige tätig. Wir helfen Ihnen bei allen Fallgestaltungen. Unsere Expertise bezieht sich auf alle Aspekte, die Schnittstelle zum Urheberrecht ist oft fließend.

Als Partner der Kanzlei RESMEDIA bearbeite ich das Dezernat Schutzrechte und berate und vertrete unsere Mandanten bundesweit hinsichtlich aller Rechtskonstellationen.

Mandanten im Designrecht / Geschmacksmusterrecht

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen aus allen Bereichen, Werbeagenturen, Selbständige und Künstler.

Was bedeutet Designrecht?

Das Designrecht (Geschmacksmusterrecht auf EU-Ebene) lehnt sich stark an das Urheberrecht an und schützt Leistungen des Designers im Bereich Werbung, Internet, Produktdesign, Industriedesign, Modedesign u.a.

Das Design kann eingetragen werden, wenn es neu ist, d.h. ein identisches Muster zum Zeitpunkt der Eintragung von nicht bestand. Dabei ist es unerheblich, ob das vorbestehende Muster durch den Rechteinhaber eingetragen wurde. Das Designrecht bietet demnach Schutz für die Neuheit.

Ein Design kann national beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden, die amtliche Gebühr für die elektronische Eintragung beträgt 60 €. Das eingetragene Design bietet Schutz für 5 Jahre.

Der Vorteil ist, dass das Designrecht Schutz gewährt, auch wenn die urheberrechtliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Durch den eingetragenen Schutz kann man als Rechteinhaber gegen Plagiate sowie verwechslungsfähige Designs vorgehen.

Nutzen Dritte unerlaubt für Sie eingetragene Designs?

Hier sollte zügig die Verteidigung Ihres Schutzrechts erfolgen. Ich mahne die Handlung umgehend wegen Designrechtsverletzung ab und setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich durch.

Anmeldung von DE-Designs, EU-Designs, Designrecherche und -überwachung

Lassen Sie von uns Ihre Kreativität und Ideen schützen, indem wir Ihre Produktform (Design) beim deutschen Patent-und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Durch die Registrierung eines Designs beim DPMA besteht gegenüber Nachahmern ein Ausschließlichkeitsrecht, sodass Sie Ihr Design im Streitfall durchsetzen können. Das Design ist nach der Eintragung für 5 Jahre geschützt, wobei nach den 5 Jahren eine Verlängerung bis zu 25 Jahren stattfinden kann. Die Schutzwirkung kann sich je nach Bedarf auf ein nationale oder internationale Reichweite erstrecken.

hier Angebot anfordern

Designrecherche

Damit ein Design eingetragen werden kann, muss es eine zwei- oder dreidimensionale Form und eine gewisse Eigenart haben, wobei es auf den Gesamteindruck des Gegenstandes ankommt. Zudem muss es neu sein, ein solches Design darf nicht schon existieren. Ein Design anzumelden, das schon vorhanden ist, kann zu einer Abmahnung der Rechteinhaber des älteren Designs, Schadensersatzzahlungen und weiteren Kosten führen.

Es lohnt sich also, vorher eine professionelle Recherche durchzuführen, ob das eigene Design schon existiert oder einem anderen angemeldeten Design stark ähnelt.
Wir beraten und unterstützen Sie kompetent bei der Anmeldung eines Designs (national und international) sowie der vorherigen Recherche. Dabei arbeiten wir mit professionellen Recherchediensten zusammen. Die Ergebnisse unserer Recherchearbeit werden in einem detaillierten Bericht ausgewertet und anschließend mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.

Um nach identischen Designs zu suchen, können Sie auf folgenden Seiten nachforschen:

Designschutz innerhalb Deutschlands beim DPMA
EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO
Internationaler Designschutz beim WIPO

Anmeldung

ab 250,00 Euro

– rechtliche Beratung
– Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
– Prüfung der Eintragungsfähigkeit
– zzgl. 19 % Umsatzsteuer
– zzgl. Gebühren Anmeldung ( ca. 60 -70 Euro)

Service EU-Designs

Anmeldung

ab 350,00 Euro

rechtliche Beratung
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
zzgl. 19 % Umsatzsteuer
zzgl. Gebühren Anmeldung (ab 350 Euro)
ab 100,00 Euro pro Jahr

– Registerüberwachung
– anwaltliche Kollisionsprüfung
– anwaltliche Beratung
– zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Von der Idee zum geschützten DESIGN

  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Idee schutzfähig ist.
  • Wenn Sie Unterstützung bei der richtigen Anmeldung Ihres Designs brauchen.
  • Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihr Design aussagekräftig beschreiben sollen.
  • Wenn Sie Hilfe bei der Recherche brauchen.
  • Wenn für Sie der Schriftwechsel mit dem deutschen Patent- und Markenamt oder dem EUIPO zu belastend ist.
  • Wenn ich Sie im Nichtigkeitsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse (fehlende Designfähigkeit, fehlende Neuheit/Eigenart, Ausschluss vom Designschutz) vertreten soll,
  • Wenn ich Sie in Nichtigkeitsverfahren wegen relativer Schutzhindernisse (Urheberrechte, ältere eingetragene Designs oder Zeichen mit Unterscheidungskraft) vertreten soll

Meine sonstigen Leistungen im Designrecht:

Wurden Sie aufgrund einer Designverletzung abgemahnt?

  • prüfe ich, ob der Vorwurf Verletzung des Designs berechtigt ist,
  • ob das Design des Angreifers rechtswirksam ist, insbesondere keine neuheitsschädliche Vorveröffentlichung vorliegt
  • ist das Design zu Unrecht eingetragen, weise ich die Abmahnung wegen Designrechtsverletzung zurück und fordere den Abmahner zur Löschung seines Designs und Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten auf,
  • ist der Vorwurf der Designrechtsverletzung berechtigt, gebe ich ggf. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und versuche, Kosten und Schadensersatz zu senken

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner