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Anwaltskanzlei für Fotorecht

Anwältin für Fotorecht

Bundesweite Unterstützung im Fotorecht bei Fotoklau von Produktfotos und Fotos aller Art

Ein Focus meiner Tätigkeit liegt im Bereich des Fotorechts, hier unterstütze ich Sie in allen Belangen, insbesondere bei der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen wie Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz, wenn Ihr Produktfoto oder sonstiges Foto unberechtigt genutzt wird.

Sie können sich dabei darauf verlassen, dass ich Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich kompetent vertrete. Ich betreue seit über 13 Jahren Mandanten im Bereich Fotorecht. Fotografen und/oder die ausschließlichen Rechteinhaber haben ein Anspruch auf Unterlassung als auch angemessene Zahlung eines Schadensersatzes für die unberechtigte Fotonutzung.

Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtliche in Bezug auf Fotografien, einerseits auf Seiten der Fotografen, andererseits auf Seiten der abgebildeten Personen.

Ich setzte mich für die Rechte der Fotografen, Rechteinhaber und abgebildeten Personen ein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch in der Beratung von Abmahnungen im Bereich des Fotorechts.

Gleichzeitig gehen wir auch gegen Google, die sozialen Netzwerke wie Facebook oder YouTube oder gegen Bewertungsportale vor, welche im Rahmen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden können.

Was sind meine anwaltlichen Leistungen im Bereich Fotorecht?

  • Beratung und Vertretung bei Verletzungen der Urheberrechte, z.B. durch unzulässige Veröffentlichung
  • Schwerpunkt Produktfotografien; rechtswidrige Nutzung auf eBay, Amazon, auf Webseiten
  • Schutz der abgebildeten Personen; Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz
  • Vertragserstellung

Wann und wie setze ich Ihre Fotorechte durch?

  • Wenn Sie einen Nachahmer in die Schranken weisen wollen (Unterlassung, Schadensersatz, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen).
  • Wenn Sie eine gerichtliche Durchsetzung anstreben (Klage, einstweilige Verfügung, Schutzschrift).
  • Wenn Sie eine Abmahnung  oder Unterlassungserklärung verfassen wollen.
  • Wenn Sie Auskunft über den Ihren Schadensersatz erhalten wollen.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, wieweit der Schutzumfang Ihres Fotos reicht.
  • Wenn Sie nicht wissen, wie Sie den Nachweis einer Rechtsverletzung führen müssen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Werk urheberrechtlichen Schutz genießt.
  • Wenn Ihr Urheberrecht beeinträchtigt wird.
  • Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie Nutzungsrechte nur in dem von Ihnen gewünschten Maß abtreten.

Fotorecht – Entstehung des Schutzes

Alle Fotos sind geschützt. Entweder als so Genannte Lichtbilder, hier wird die reine technische Leistung der Fotos gewürdigt. Also jeder Schnappschuss rechtfertigt Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche. Daneben können Fotografien auch den urheberrechtlichen Werken zugeordnet werden, diese weisen dann eine besondere schöpferische Kreativität auf. Dies geschieht beispielsweise durch den Einsatz von Licht und Schatten oder sonstige besondere Merkmale im Arrangement. Hier sind die Schadensersatzansprüche im Fotorecht deutlich höher anzusiedeln, als bei Produktfotos.

Aber auch jeder Art der „Verarbeitung“ von Fotografien ist geschützt, beispielsweise TShirts mit abgebildeten Fotos. Wenn dieses T-Shirt unberechtigt veröffentlicht wird, können auch hier Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche bestehen.

Fotorecht und das Recht der abgebildeten Personen

Im Fotorecht spielen natürlich auch die Rechte der abgebildeten Personen eine große Rolle. Jeder kennt die Paparazzi Aufnahmen von Prominenten. Für Personen, die eine gewissen Bekanntheit haben gelten andere Regeln, als für private Personen. Berühmt Persönlichkeiten müssen teilweise die Veröffentlichung ihrer Bildnisse hinnehmen. Dies gilt jedoch nicht für andere Personen. Sollte Ihr Bild also ohne Ihre Zustimmung in den sozialen Medien oder auf Webseiten oder Zeitungen veröffentlicht werden, haben Sie Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Fotorecht und Schutzrechte, z.B. Designrecht und Markenrecht

Im Fotorecht können auch Schutzrechte eine Rolle spielen. Wenn beispielsweise auf der Fotografie ein Markenlogo oder ein schön designter Gegenstand abgebildet wird, können auch Markenrechte oder Designrechte (Geschmacksmusterrechte in der EU) verletzt sein. Hier kann man als Inhaber der Marke oder Inhaber des Designs gegen die Veröffentlichung der Fotografie eventuell vorgehen. Im Markenrecht geht dies aber beispielsweise nur, wenn das Logo oder das Zeichen auch markenmäßig genutzt wird für die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke angemeldet ist. Außerdem sind Veröffentlichungen von Fotografien auf der reinen privaten Webseite hiervon nicht erfasst. Eingetragene deutsche Marken können Sie beispielsweise hier recherchieren: https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

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