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Datenschutzrecht  – Nutzertracking, Online-Shop, Kontaktformular, „Share-Button“ etc.

In Europa gilt ein strenges „Opt-In“-Recht, sodass Nutzerdaten nur erhoben werden dürfen, wenn der Nutzer dem vorher zugestimmt hat oder dies per Gesetz erlaubt ist. Diese Grundsatzregel ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz.

Sobald personenbezogene Daten vorliegen, das heißt wenn man aufgrund dieser Angaben eine Person identifizieren oder zurückverfolgen kann (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), greift das Datenschutzrecht.

Wer selbst Daten erheben will, weil er z. B. für ein Gewinnspiel die E-Mail-Adressen der Teilnehmer benötigt, der sollte auf seine eigene Datenschutzerklärung in unmittelbarer Nähe des angebotenen Dienstes hinweisen.

Das häufig genutzte Nutzertracking oder die Nutzeranalyse sind essentiell für nutzerbezogene Werbung. Dabei werden die erhobenen Daten zu einem anonymen Nutzerprofil zusammengefasst, sodass dem Nutzer Werbung vorgeschlagen wird, die ihn „interessieren“ könnte. Die dafür gern eingesetzten „Gefällt-mir“ Buttons sind jedoch datenschutzrechtlich problematisch, da der Nutzer nicht auf den ersten Blick erkennt, dass seine Daten erhoben werden.

Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind abmahnfähig und können Bußgelder bis zu 50.000,00 Euro verhangen werden.

 

Setzen Sie sich deshalb mit Ihrem Internetauftritt auseinander und prüfen Sie, ob Sie den rechtlichen Datenschutzansprüchen entsprechen. Oder haben Sie bereits eine Abmahnung bekommen?

Wir beraten Sie gern bei Ihrem weiteren Vorgehen und gehen gezielt auf Ihre Fragen ein!

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