030 28 50 58 56 

info@wettbewerbsrecht-berlin.de

Blog Post

Zu hohe Lizenzgebühren bei Bild-Abmahnungen scheitern vor Berliner Gerichten

Zu hohe Lizenzgebühren bei Bild-Abmahnungen scheitern vor Berliner Gerichten
Foto-Abmahner können vor Berliner Gerichten nicht mehr so hohe Schadensersatzsummen bzw. Lizenzgebühren fordern. Die Rechtsprechung des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin dürfte all diejenigen, die ihre Bilder nicht regelmäßig lizensieren und nicht Berufsfotografen sind, von hohen Lizenzforderungen abbringen.

In seinem Beschluss vom 07.12.2015 (AZ: 24 U 111/15) führte das Kammergericht aus, dass der Schadensersatzanspruch bei einer unerlaubten Bildnutzung nicht an der MFM-Tabelle zu messen sei, wenn der Anspruchsinhaber nicht darlegen kann, dass er das konkrete Bild zum Zeitpunkt bzw. über den Zeitraum der Rechtsverletzung nicht unentgeltlich lizensiert hat oder lizensieren konnte. Denn die Tatsache, so das Gericht, dass die Bilder unter Angabe des Urhebers kostenlos genutzt werden können, lässt darauf schließen, dass er das Bild eben nicht zu den MFM-Tabellen-Konditionen lizensieren konnte.

In dem konkreten Fall ging es um die kostenlos angebotene Lizensierung eines Bildes auf pixelio.de, allerdings unter Angabe des Urhebers. Da die Urhebernennung nicht erfolgt war, mahnte der Urheber den Rechteverletzer ab und forderte Lizenzgebühren nach der MFM-Tabelle.

Eine einmalige Lizensierung eines anderen Fotos belege nach Auffassung des Kammergerichts nicht, dass die Grundannahme des Kammergerichts nicht mehr greife.

Zwar wurde dem Urheber nicht völlig der Lizenzschaden versagt, aber die Lizenzgebühr vom Gericht auf 100,00 EUR festgesetzt. Das bleibt weit hinter dem zurück, was in Foto-Abmahnungen gern gefordert wird.

Diese Kriterien für die Nichtanwendung der MFM-Tabelle sind auch auf andere Fälle übertragbar, vor allem auf Fälle, in denen ein Bild ohne Lizenzgebühr aber unter Namensnennung im Internet zur Verfügung gestellt wird.

 

Das Landgericht Berlin hat in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls entschieden, dass die MFM-Tabelle nicht pauschal anwendbar sei und den Lizenzschaden für ein Bild auf 100,00 EUR statt der ursprünglich geforderten 819,00 EUR festgesetzt (LG Berlin, Urteil vom 29.01.2016, AZ: 16 O 522/14).

Die von den Gerichten geforderte nachweisbare Lizensierungspraxis über den Zeitraum des Rechtsverstoßes ist eine Reaktion auf das Erschleichen neuer Geschäftsmodelle von Urhebern, die (bewusst) das kostenlose Zurverfügungstellen ihrer Bilder unter Namensnennung ausnutzen und all derjenigen, die sich durch die Anwendung der MFM-Tabelle, obwohl sie keine oder kaum Bilder entgeltlich lizensieren, hohe Schadensersatzsummen erschleichen wollen.

Related Posts

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner