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Abmahnung RKA Rechtsanwälte im Auftrag von PLAION 2023 für Saints Row, Metro Exodus

Abmahnung RKA Rechtsanwälte im Auftrag von PLAION 2023 für Saints Row, Metro Exodus

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte aufgrund von Filesharing erhalten?

Abmahnung RKA Rechtsanwälte für PLAION GmbH? Kostenlose Erstberatung ☎ 030 – 28505856 ✓ Bundesweite Vertretung & faire Pauschalpreise.

Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte

Die Anwaltskanzlei RKA Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin agiert seit vielen Jahren im Auftrag der PLAION GmbH (vormals Koch Media) hinsichtlich Computerspielen u.a. wie Saints Row und Metro Exodus und setzt sich gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zur Wehr.

Was fordern die Rechtsanwälte RKA?

RKA Rechtsanwälte fordert nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten. Derzeit werden Kosten von insgesamt 2.200,- € gefordert. Die Abmahnungen von RKA sind keineswegs betrügerisch. Viele bemerken jedoch zunächst nicht, dass sie keine reguläre Streaming-Aktivität durchführen, sondern eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Technisch funktioniert Filesharing jedoch wie folgt: Wenn Sie über eine Filesharing-Plattform ein Computerspiel herunterladen, stellen Sie das urheberrechtlich geschützte Computerspiel gleichzeitig weltweit zum Download bereit. Dies gilt auch für Portale, die die Filesharing-Software BitTorrent verwendet, z.B. . Da solche Urheberrechtsverletzungen von vornherein verboten sind, spielt es keine Rolle, ob Sie dies wussten oder nicht. Ein Unterlassungsanspruch besteht leider auch ohne Verschulden.

Was sollten Sie nach Erhalt der Abmahnung beachten?

  • Beachten und notieren Sie die gesetzten Fristen.
  • Nehmen Sie nicht eigenständig Kontakt mit RKA Rechtsanwälte auf.
  • Unterzeichnen Sie keine Erklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung.
  • Bezahlen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung.

Warum sollten Sie einen eigenen Anwalt hinzuziehen?

Basierend auf meiner 15jährigen Erfahrung ist es ratsam, auf eine urheberrechtliche Abmahnung immer mit einem spezialisierten Anwalt zu reagieren, anstatt sich auf Ratschläge aus dem Internet oder von Verbraucherzentralen zu verlassen. Andernfalls kann sich ein solcher Fall auch nach Jahren zu einer finanziellen Belastung entwickeln. Auch nicht spezialisierte Anwälte haben wegen der Besonderheiten im Urheberrecht sowie im entsprechenden Prozessrecht oft nicht das erforderliche KnowHow.

Ich prüfe Ihren Fall und entwickele eine Verteidigungsstrategie, um die Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren. Gegebenenfalls ist es ratsam eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Es kann auch sinnvoll sein, dies mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zu kombinieren, um weitere Abmahnungen zu verhindern. Ich prüfe vor allem, ob und in welcher Höhe Zahlungsansprüche bestehen.

Meine Leistungen:

  • Beratung per E-Mail, Video und/oder Telefon
  • Zeitnahe Bearbeitung
  • Transparente Pauschalgebühren
  • Möglichkeit der Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung und vermeiden Sie überhöhte Zahlungen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen. In Filesharing-Fällen biete ich eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie die Abmahnung unverbindlich im Voraus an info@wettbewerbsrecht-berlin.de.

Markenanmeldung: Wie lange dauert der Eintragungsprozess?

Markenanmeldung: Wie lange dauert der Eintragungsprozess?

Für ein erfolgreiches Business ist eine Markenanmeldung oft unumgänglich, um Namen für Waren und Dienstleistungen zu schützen. Durch die Eintragung ins Markenregister sichern sich Unternehmer den exklusiven Namen ihrer Firma und schützen ihr einzigartiges Produkt vor Plagiaten. Der Schutz einer Marke steht und fällt mit der Eintragung, deren Bearbeitungsdauer von der Art der Marke abhängt. Wenn Sie sich fragen, wie lange die Eintragung Ihrer Marke dauert, bieten wir Ihnen einen Überblick über den Prozess und zeigen Ihnen Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen.

Markenanmeldung – Unterschiede zwischen nationaler Marke und Unionsmarke

Die Eintragung einer Marke ins Markenregister ist entscheidend für den Markenschutz gemäß § 4 Nr. 1 MarkenG für nationale Marken. Die Dauer der Anmeldung einer Marke variiert je nach Art der Marke. Insbesondere unterscheidet sich das Verfahren zur Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von dem einer Unionsmarke, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt und beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) beantragt wird.

In der Regel ist der Eintragungsprozess bei nationalen Marken etwas kürzer als bei Unionsmarken, da bei nationalen Marken die Widerspruchsfrist erst nach der Eintragung beginnt. Im Gegensatz dazu besteht bei Unionsmarken ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren. Das EUIPO trägt die Marke erst nach Ablauf der Frist ein, die immerhin drei Monate beträgt. Daher muss bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Im Durchschnitt vergehen etwa 8 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke.

Das Verfahren zur Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO gliedert sich in mehrere Schritte, die im Folgenden erläutert werden:

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Anmeldung können Sie bequem online in einer der Amtssprachen der EU einreichen. Neben den Angaben zur Einzelperson oder zum Unternehmen müssen Sie eine Beschreibung oder bildliche Darstellung der EU-Marke sowie alle relevanten Waren und Dienstleistungen angeben.
  1. Prüfphase: Im nächsten Schritt müssen Sie die Anmeldegebühren bezahlen. Erst nach Zahlung dieser Gebühren erfolgt eine gründliche Prüfung der Marke auf mögliche Schutzhindernisse. Sollten dabei Eintragungshindernisse festgestellt werden, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung und haben 2 Monate Zeit, um eventuelle Fehler zu korrigieren.
  1. Veröffentlichung: Geht Prüfphase zur Markeneintragung gut aus, wird die EU-Marke in allen 23 Amtssprachen veröffentlicht. Dies ermöglicht es Dritten, innerhalb einer bestimmten Frist Einwände gegen die Anmeldung zu erheben.
  1. Widerspruchsfrist: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte 3 Monate Zeit, etwaige Einwände gegen die Markenanmeldung vorzubringen. Wenn das EUIPO einem Widerspruch zustimmt, wird das Anmeldeverfahren eingestellt.
  1. Eintragung: Sofern kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt wurde oder ein Widerspruch zurückgewiesen wurde, erfolgt die endgültige Eintragung der EU-Marke. Als Nachweis für die Markenregistrierung erhalten Sie eine digitale Eintragungsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die EU-Marke mit dem ®-Symbol („eingetragene Handelsmarke“) versehen und nutzen, um Dritten auf den ersten Blick den EU-weiten Schutz zu signalisieren.

Die Dauer des Verfahrens vor dem EUIPO kann je nach Antragsaufkommen und eventuellen Widersprüchen variieren. 

Die Markenanmeldung in Deutschland erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), welches für die Führung des Markenregisters zuständig ist.

Um eine Marke anzumelden, müssen neben den erforderlichen Anmeldeformularen auch ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen eingereicht werden, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen.

Das DPMA prüft, ob es sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ gibt, die der Eintragung der Marke entgegenstehen. Beispielsweise werden Zeichen, die lediglich beschreibende Eigenschaften einer Marke darstellen, nicht eingetragen. Das DPMA überprüft jedoch nicht, ob es ähnliche Marken bereits gibt.

Das Eintragungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 8 Monate, kann aber je nach Fall unterschiedlich lange dauern.

Die aktuelle Anmeldedauer bei Unionsmarken

Die aktuelle Anmeldedauer für Unionsmarken im ersten Quartal 2023 beträgt durchschnittlich 15 Werktage im fast-track Verfahren und 37 Werktage im Standardverfahren vom Eingang der Anmeldung bis hin zur Veröffentlichung.

Die Zeit bis zur Eintragung einer Unionsmarke, einschließlich der Widerspruchsfrist, betrug im Durchschnitt 4 Monate im fast-track Verfahren und 5,2 Monate im Standardverfahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anmeldezeitpunkt einer Marke eine Bedeutung hat, auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängt. Sobald die Marke angemeldet ist, genießt sie Priorität und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sobald sie eingetragen ist. Die Priorität gilt bereits ab dem ersten Tag der Anmeldung.

Markenanmeldung: Verkürzung der Dauer durch beschleunigte Prüfung

Wenn Sie eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden möchten, besteht die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.

Der große Vorteil einer beschleunigten Prüfung liegt darin, dass das DPMA innerhalb von sechs Monaten über Ihre Markenanmeldung entscheiden muss. Dieses Verfahren ist besonders nützlich, wenn Sie den Schutz Ihrer Marke international ausdehnen möchten und eine schnellere Bearbeitung wünschen.

Durch die beschleunigte Prüfung können Sie den Anmeldeprozess verkürzen und schneller Gewissheit über den Schutz Ihrer Marke erlangen. Es ist jedoch zu beachten, dass für diese Option eine zusätzliche Gebühr anfällt. Wenn Ihnen eine zügige Entscheidung wichtig ist, ist die beschleunigte Prüfung eine gute Wahl für Ihre Markenanmeldung.

Wie kann ich zu einer zügigen Bearbeitung der Markenanmeldung beitragen?

Markenanmeldungen können schneller bearbeitet werden, wenn diese bestimmte Standards erfüllen. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihre Anmeldung so gestaltet ist, dass eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.

So tragen Sie zur Beschleunigung Ihrer Markenanmeldung beim DPMA bei:

  1. Gebühren zeitnah entrichten und wichtige formale Aspekte berücksichtigen: Um die Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung zu beschleunigen, zahlen Sie die Anmeldegebühren schnellstmöglich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Geben Sie dabei das Aktenzeichen vollständig mit Prüfziffer und Gebührennummer an. Achten Sie auch auf die Einhaltung der formalen Anforderungen.
  1. Nutzen Sie die Online-Anmeldung: Um das Verfahren effizienter zu gestalten, empfiehlt es sich, die Online-Anmeldung DPMAdirektWeb oder die elektronische Anmeldung DPMAdirekt zu nutzen. Beide Anmeldeverfahren greifen auf die einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) zu, wodurch mögliche aufwändige Klärungen vermieden werden können. Verwenden Sie daher Begriffe und Gruppentitel aus der eKDB für Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
  1. Machen Sie vollständige Angaben zum Anmelder: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben zum Anmelder vollständig sind und mit einem eventuell vorhandenen Handelsregistereintrag übereinstimmen. Wenn es mehrere Anmelder gibt, geben Sie für jeden Anmelder die vollständige Adresse an. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nennen Sie auch den vertretungsberechtigten Gesellschafter mit Name und Adresse.
  1. Reichen Sie nur eine Markendarstellung ein: Um das Verfahren zu beschleunigen, reichen Sie für jede Anmeldung nur eine Markendarstellung ein. Bei farbigen Marken geben Sie die Farben mit den üblichen Farbnamen vollständig an. Bei abstrakten Farbmarken verwenden Sie das gängige Farbklassifikationssystem (z.B. RAL, Pantone, HKS). Achten Sie darauf, dass die Qualität der eingereichten Markendarstellung gut ist.
  1. Verwenden Sie bei Papier-Anmeldungen die amtlichen Vordrucke: Falls Sie eine Papier-Anmeldung einreichen, verwenden Sie die bereitgestellten amtlichen Vordrucke. Vermerken Sie die Seitenzahlen mit „Seite 1 von x Seiten“, benennen Sie mögliche Anlagen im Übersendungsschreiben und geben Sie Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Vergessen Sie nicht, immer das Aktenzeichen anzugeben. Warten Sie bei Papier-Anmeldungen auf die Empfangsbestätigung und reichen Sie erst dann weitere Schriftstücke mit dem mitgeteilten Aktenzeichen ein.

So tragen Sie zu einer schnelleren Bearbeitung beim EUIPO bei:

  • Das EUIPO bietet für Unionsmarken das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ an. Um davon zu profitieren, sollten Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit den vom EUIPO akzeptierten Begriffen erstellen und die Gebühren für die Markenanmeldung frühzeitig bezahlen.
  • Nutzen Sie die Hilfsmittel, die von den Ämtern zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. die einheitliche Klassifikationsdatenbank. Diese können Sie bei der elektronischen Anmeldung aufrufen. Im Recherchetool TMclass können Sie nachschlagen, welche Begriffe von den Markenämtern akzeptiert werden.

Durch die Beachtung dieser Empfehlungen können Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung beitragen und den Prozess effizienter gestalten.

Marke anmelden? – Wir helfen gern!

Falls Sie nun auch eine Marke anmelden wollen, dann helfen wir gerne! Als auf Schutzrechte spezialisierte Kanzlei, gehören Markenanmeldungen mittlerweile zu unserem Kanzleialltag. So können Sie von unserer Erfahrung profitieren und sicherstellen, dass alle wichtigen Formalien eingehalten werden, um ein schnelles Anmeldeverfahren zu sichern.

Vereinbaren Sie dazu einfach ein kostenloses Erstgespräch mit uns und wir besprechen dort die weiteren Handlungsoptionen.

Wenn Sie mehr zum Thema Markenanmeldung wissen wollen, dass erfahren Sie alles Wichtige hier.

Abmahnung durch Harley Davidson Motor Company, Inc. wegen Markenrechtsverletzungen durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Abmahnung durch Harley Davidson Motor Company, Inc. wegen Markenrechtsverletzungen durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Aktuell erreichen uns markenrechtliche Abmahnungen der Firma Harley-Davidson Motor Company, Inc.

Harley-Davidson kennt wahrscheinlich jeder: Die kraftvollen Motorräder, welche Freiheit und Abenteuer verkörpern, sind nicht nur unter Bikern bekannt, sondern haben sich als Symbol für eine einzigartige Lebensweise etabliert.

In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige zu den derzeit kursierenden Abmahnungen und wie Sie in so einem Fall vorgehen sollten.

Abmahnung Harley Davidson – Wer mahnt ab?

Aktuell sind die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte damit beauftragt, Abmahnungen auszusprechen. Diese erwähnen auch selbst in der Abmahnung die Bedeutung der Harley-Davidson Motor Company: diese steht für viel mehr als nur ein Unternehmen – sie symbolisiert die rebellische Seele, Einheit, Individualität und persönliche Freiheit.

Die einzigartigen Motorräder und die damit verbundene Marke genießen weltweit Kultstatus und sind ein Ausdruck von Stolz und Authentizität. Das verdeutlicht auch der Umsatz, den die Harley-Davidson Motor Company, Inc. im Jahr 2022 mit 4,95 Milliarden US-Dollar weltweit erzielte.

Neben dem Vertrieb von Motorrädern bildet der Verkauf von Motorradteilen und -zubehör das Kerngeschäft des Unternehmens. Damit ist klar, dass die Marke Harley-Davidson nicht nur in der Motorradbranche, sondern auch in verwandten Bereichen eine starke Präsenz hat.

Was wird abgemahnt?

In einer uns vorliegenden Abmahnung wird beispielsweise behauptet, unsere Mandantin bewerbe und verkaufe Audiosysteme für Motorräder, die angeblich die Markenrechte der Harley-Davidson Motor Company, Inc. gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) und c) der Unionsmarkenverordnung (UMV) verletzen.

Besonders bedeutend ist hier die Unionsmarkeneintragung Nr. 83 931 „HARLEY“, eine Wortmarke, die seit dem 01. April 1996 geschützt ist. Diese Marke ist unter anderem für „Stereoausrüstung“ und „Lautsprecher“ in Klasse 9 sowie für „Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande sowie deren Teile“ in Klasse 12 geschützt.

In einer weiteren Abmahnung ging es um einen Mandanten, welcher die Verwendung der Kennzeichen „Harley“ und „Harley-Davidson“ beim Angebot von Motorradbatterien auf einem bekannten Onlinemarktportal verwendete. Auch hier wurden Markenrechtsverletzungen gerügt.

Von der Harley-Davidson Motor Company sind insgesamt mindestens 25 „Harley“-Marken in Deutschland und der EU eingetragen, darunter Wortmarken wie „Harley Davidson“ sowie verschiedene Wort-Bildmarken, die das Element „Harley Davidson“ enthalten.

Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf Fahrzeuge und Zubehör, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Waren, darunter Schreibwaren, Bücher, Schmuck, Lederwaren, Bier und Getränke, Trinkgefäße, Glaswaren, Bekleidung und Schuhe. Zudem sind verschiedene Dienstleistungen wie Unterhaltung, Restaurant- und Barbetrieb sowie der Vertrieb von Teilen und Zubehör für Motorräder ebenfalls geschützt.

Abmahnung Harley Davidson – Wer genau ist betroffen?

Betroffen können vor allem Online-Händler über eBay sein, die Bekleidung, Merchandise oder Ersatzteile mit den Marken „Harley“ oder „Harley-Davidson“ verkaufen. Auch die Benutzung in der Werbung kann bereits Markenrechte verletzen. Auch könnten Händler unwissentlich Fälschungen oder Grauimporte anbieten. Auch Händler von Schmuck und Merchandisingprodukten sind betroffen. Die unautorisierte Verwendung dieser geschützten Marken kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, weshalb eine gründliche Prüfung und rechtliche Absicherung ratsam sind, um mögliche Risiken zu minimieren.

Das sind die Forderungen

Folgende Forderungen wurden in der erhaltenen Abmahnung von Harley Davidson gestellt:

Abmahnkosten basierend auf einem Gegenstandswert von 500.000,00 € und einer 1,5er Geschäftsgebühr, was reinen Anwaltskosten von 5.328,50 € entspricht.
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche.

Der hohe Streitwert allein zeigt die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit und lässt keinen Raum für leichtfertige Reaktionen. Unabhängig von der Frage, ob die Markenrechtsverletzung zutrifft oder nicht, birgt allein die erste Instanz ein Prozesskostenrisiko von 32.807,66 €.
Bei einem möglichen Gang in die zweite Instanz erhöht sich das Gesamtkostenrisiko auf 72.043,16 €.

Angesichts dieser Zahlen raten wir dringend davon ab, die Abmahnung zu ignorieren oder gesetzte Fristen nicht einzuhalten. Experimente sind in einem solchen Fall fehl am Platz. Es ist entscheidend, die Situation ernst zu nehmen und rechtzeitig geeignete Schritte einzuleiten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ist die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig?

Bei einer Abmahnung gegen Ersatzteilhändler ist es wichtig zu überprüfen, ob möglicherweise die Markenschranke nach Art. 14 Abs. 1 Nr. c der Unionsmarkenverordnung(UMV) Anwendung findet.

Diese Vorschrift dient dem Schutz des Einzelmarkts durch Dritte, da Markeninhaber den Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt nicht durch ihre eingetragene Marke einschränken dürfen.

Andere Verkäufer oder Hersteller müssen deutlich angeben, für welche Produkte und Modelle die Ersatzteile geeignet sind, um den Verbrauchern die nötigen Informationen zu bieten.

Ob und inwieweit Artikel 14 UMV im vorliegenden Fall greift, erfordert eine genaue und eingehende Prüfung. Es ist von Bedeutung zu klären, ob die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig ist und ob die Schutzkriterien gemäß der genannten Verordnung erfüllt sind.

Abmahnung der Harley Davidson Motor Company, Inc. erhalten? Diese Schritte sollten Sie unternehmen!

Im Geschäftsalltag kann es vorkommen, dass Unternehmen mit einer Abmahnung im Markenrecht konfrontiert werden. Besonders bei Harley-Abmahnungen ist es wichtig, besonnen zu handeln und die richtigen Schritte zu unternehmen. Hier sind einige Tipps, die betroffenen Unternehmen helfen können:

  1. Ruhe bewahren und gesetzte Fristen einhalten: Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Insbesondere Harley-Abmahnungen sind kein Fake und müssen ernst genommen werden. Reagieren Sie rechtzeitig und beachten Sie die gesetzten Fristen. Oftmals wird eine Unterlassungserklärung gefordert, um weitere hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.
  2. Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite: Es ist ratsam, keine direkte Kommunikation mit den Abmahnern aufzunehmen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen, bevor die Sachlage geklärt ist. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen und Fakten vorliegen, bevor Sie reagieren.
  3. Unterlassungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren: Eine Abmahnung sollte nicht blind unterzeichnet werden. Lassen Sie die Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt für Markenrecht überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine berechtigte Abmahnung erfordert oft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um rechtliche Schritte zu vermeiden.
  4. Fachanwalt kontaktieren: Markenrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, für das fachkundige Beratung unerlässlich ist. Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht auf und lassen Sie die Abmahnung professionell prüfen. Der Anwalt kann die Sachlage genau einschätzen und die Erfolgsaussichten sowie Verteidigungsmöglichkeiten klären.

Das Markenrecht erfordert fundiertes Wissen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig ist und welche Verteidigungsstrategien möglich sind. Er prüft, ob der Abgemahnte das Zeichen in der beanstandeten Angebotdarstellung „markenmäßig“ benutzt hat, ob eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG vorliegt, ob die Rechte an der Marke gemäß § 24 MarkenG erschöpft sind und ob Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne besteht.

Insgesamt ist es entscheidend, bei einer Abmahnung im Markenrecht angemessen zu reagieren und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Das können wir für Sie tun!

Haben Sie eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erhalten? Dann sind Sie bei uns in besten Händen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts und hat unsere Mandanten in diesen Angelegenheiten seit Jahren erfolgreich vertreten.

Falls Sie eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company, Inc. erhalten haben, zögern Sie nicht, uns diese per E-Mail zuzusenden. Sie erhalten von uns umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen, einschließlich einer Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der geforderten Kosten.

Um uns ein umfassendes Bild von Ihrer Situation zu ermöglichen, ist es ratsam, die konkrete Abmahnsituation genau zu dokumentieren, zum Beispiel durch Screenshots, bevor Sie Ihre Angebote löschen. Dies ermöglicht es uns, Ihnen noch effektiver zu helfen.

Unsere Expertise liegt im Schutz geistigen Eigentums, sei es im Markenrecht, Urheberrecht oder Designrecht. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir oft außergerichtliche Vorteile für unsere Mandanten durchsetzen können und in einigen Fällen sogar die Abmahnungen erfolgreich abwehren können.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.

Fall Sie noch mehr zum Thema Abmahnungen erfahren wollen, dann erfahren Sie alles Wichtige in unserem FAQ.

Amazon Markenregistrierung – So melden Sie Ihre Marke an!

Amazon Markenregistrierung – So melden Sie Ihre Marke an!

Die Amazon Markenregistrierung (Brand Registry) ist ein unverzichtbares Tool für Markeninhaber, um ihre Produkte auf Amazon besser vor Nachahmern und unautorisierten Resellern schützen zu können. Durch die Anmeldung können Händler vermeiden, dass Drittanbieter ihre Amazon Standard Identification Number (ASIN) nutzen und damit Imitate ihrer Produkte günstiger anzubieten oder das Listing (Produktbeschreibung) ändern.

Dies passiert in der Praxis häufig, weil mehrere Anbieter auf Amazon unter einem Suchbegriff gebündelt werden. Das Bündeln mehrerer Anbieter unter einem Suchbegriff kann allerdings vermieden werden, wenn die Produktbezeichnung durch eine Markenregistrierung geschützt ist.

Daher ist es für Markeninhaber wichtig, ihre Produkte in der Amazon Brand Registry anzumelden, um die Markenrechte zu schützen und ihr Geschäft erfolgreich auf Amazon zu betreiben. Wie genau diese Marke bei Amazon angemeldet wird, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Die Voraussetzungen für eine Markenregistrierung

Wann kann ich eine Marke bei Amazon anmelden? Zunächst einmal gilt: Nur der tatsächliche Markeninhaber, kann die Marke eingereichen bzw. angemelden. Haben Sie lediglich eine Vollmacht, so müssen Sie den eigentlichen Markeninhaber darum bitten die Marke zuerst auf Amazon zu registrieren und Sie anschließend als Benutzer einzuladen. Sind Sie jedoch selbst Markeninhaber oder wurden als berechtigter Benutzer eingeladen, dann können Sie sich mit Ihren vorhandenen Anmeldeinformationen in der Amazon Brand Registry einloggen.

Dabei empfiehlt es sich, für die Anmeldung bei der Amazon Markenregistrierung dieselben Nutzerdaten zu verwenden, die Sie für Ihr Seller- oder Vendor-Hauptkonto nutzen. Dadurch haben Sie Vorteile bei der Verknüpfung mit Ihrem Verkäuferkonto und erhalten Zugriff auf nützliche Markenregistrierungsfunktionen.

Falls Sie noch kein Amazon-Konto für die Markenregistrierung besitzen, können Sie ganz einfach kostenfrei ein neues Konto erstellen. Verwenden Sie dabei am besten den gleichen Benutzernamen und Passwort, um Zugriff alle Vorteile zu erhalten, die mit den Vendor- und Seller-Services verknüpft sind.

Haben Sie nun erfolgreich ein Konto bei der Amazon-Markenregistrierung erstellt, so können Sie nun offiziell mit der Anmeldung Ihrer Marke starten.

Diese Angaben benötigen Sie:

Wenn Sie eine Marke bei Amazon anmelden wollen, müssen Sie einige Angaben machen. Folgende Informationen sollten Ihnen vorliegen, um Ihre Marke anmelden zu können:

  • Die Registrierungsnummer der Marke, die angemeldet werden soll
  • Bilder von dem Markennamen bzw. Vom Branding Ihres Produkts und/oder Ihrer Verpackung
  • Den Lieferantencode, wenn Sie eine Lieferantenbeziehung (Vendor) mit Amazon haben
  • Informationen zu den Ländern, in denen Sie Ihre Produkte vertreiben
  • Beispielliste mit ASINs, die die Produkte Ihrer Marke bei Amazon anzeigen

Anmeldung bei der Amazon Brand Registry – So geht’s Schritt für Schritt

Die Anmeldung Ihrer Marke bei Amazon können Sie ganz einfach über ein Online-Formular vornehmen. Dabei geben Sie alle von Ihnen abgefragten Informationen ein und im Anschluss findet ein Verifizierungsprozess statt. Das ist dazu nötig, um sicherzustellen, dass der Anmelder wirklich auch der Markeninhaber ist. Achtung: Der Verifizierungscode wird an den Vertreter gesendet, den Sie bei der Markenanmeldung angegeben haben und nicht an Sie selbst. Meist ist der Vertreter Ihr Anwalt, den Sie im Vorfeld über die Markenanmeldung bei Amazon informieren. Wenn Sie mehrere Marken anmelden wollen, so muss der gesamte Prozess für jede Marke separat durchgeführt werden.

Schritt 1: Im Amazon Seller Account anmelden

Um sich anzumelden, gehen Sie zunächst auf die Website der Amazon Brand Registry. Dann währen Sie zunächst ein Land aus und melden sich mit Ihrem Amazon Seller Account an.

Schritt 2: Informationen zur Marke angeben

Im zweiten Schritt werden wichtige Informationen zu Ihrer Marke abgefragt. Dabei müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Markennamen angeben
  • Markenamt auswählen
  • Registernummer der Marke eintragen
  • Optional: Link zu einem Webshop Ihrer Marke angeben
  • Bilder hinzufügen, die Ihre Marke deutlich auf Ihrem Produkt oder der Verpackung zeigen. Hierbei sollten unbedingt Renderings vermieden werden.

Schritt 3: Informationen zum Verkäuferkonto angeben

Amazon benötigt auch Angaben zu Ihrem Verkäuferkonto. Dabei geben Sie zunächst an, in welcher Beziehung Sie zu Amazon stehen:

  • Lieferung durch Amazon
    Sie verkaufen Ihre Produkte direkt an Amazon und nutzen dazu VendorCentral. Wenn dieser Punkt auf Sie zutrifft, dann wird zusätzlich noch ein Lieferantencode (5-stellige Kennung) benötigt.
  • Verkäufer
    Sie verkaufen Ihre Produkte direkt an den Kunden und nutzen dazu SellerCentral.
  • Weder noch
    Sie möchten Ihre Marke einfach nur auf Amazon schützen, da diese evtl. von Drittanbieter-Händlern dort vertrieben wird.

Danach wird noch die Überkategorie abgefragt, in der Ihre Produkte zu finden sind. Dabei können Sie auch mehrere Kategorien auswählen. Wenn Sie Ihre Produkte bereits auf Amazon verkaufen, können Sie auch Beispiele dafür angeben. Dann hat Amazon es leichter Ihre Marke zu identifizieren. Dazu wählen Sie einfach den richtigen Marktplatz aus und fügen Ihre ASINs hinzu.

Schritt 4: Angabe der Vertriebsinformationen

Als letzten Schritt müssen Sie dann noch einige Vertriebsinformationen von Ihnen angeben. Dabei wählen Sie optional Länder aus, in denen Ihre Marke vertrieben wird. Es ist nicht zwingend erforderlich jedes einzelne Land anzugeben, aber tragen Sie einfach die wichtigsten und größten Ihrer Vertriebsländer ein.

Danach wird Ihnen nur noch eine Frage zur Lizensierung gestellt und schon können Sie den Antrag zur Registrierung Ihrer Marke auch schon abschicken.

Die Überprüfung des Antrags

Sobald Sie Ihre Marke erfolgreich angemeldet haben, wird ein Support-Fall eröffnet, der die Überprüfung Ihrer Markenregistrierung beinhaltet. Dieser kann unter „Support“ und „Support-Fallprotokoll“ eingesehen werden. Amazon wird nun die von Ihnen bereitgestellten Informationen intern überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Inhaber der Marke sind. Sobald diese Überprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail von Amazon an die E-Mail-Adresse Ihres Markenregistrierungskontos.

Die Überprüfung der Markenregistrierung durch Amazon dauert in der Regel zwischen 2-10 Tagen. In dieser E-Mail informiert Amazon Sie darüber, dass der Verifizierungscode per E-Mail an die Kontaktperson gesendet wurde, die die Marke auf der Webseite der zuständigen Behörde registriert hat bzw. dort hinterlegt ist. Es kann sich hierbei um Sie selbst oder beispielsweise um einen Anwalt handeln, der die Registrierung Ihrer Marke übernommen hat.

Die Bestätigungsmail enthält auch die E-Mail-Adresse, an die der Verifizierungscode gesendet wurde. Sie müssen den Verifizierungscode innerhalb von 10 Tagen zur Bestätigung über den eröffneten Support-Fall in der Amazon Brand Registry übermitteln. Sobald dieser Code erfolgreich bestätigt wurde, wird Ihre Marke bei Amazon registriert und Sie erhalten Zugang zu nützlichen Markenregistrierungsfunktionen und -vorteilen.

Amazon Markenregistrierung – die Bestätigung des Antrags

Nachdem Sie den Verifizierungscode erfolgreich übermittelt haben, wird Amazon diesen erneut prüfen. Sobald dies abgeschlossen ist, wird Ihre Marke offiziell mit Ihrem Amazon Markenregistrierungskonto verknüpft. Sie haben jetzt alle Markenrechte auf Amazon und können Verstöße gegen Ihre Marke melden, neue Benutzer hinzufügen oder Verkäuferkonten verknüpfen, um Funktionen wie den Brandstore, Enhanced Brand Content oder das Vine Programm nutzen zu können. Mit der offiziellen Registrierung Ihrer Marke bei Amazon haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Marke vor Missbrauch zu schützen und eine bessere Sichtbarkeit auf der Plattform zu erreichen.

Falls Sie Ieine Marke für Amazon anmelden wollen, dann helfen wir Ihnen gern weiter! Vereinbaren Sie dazu einfach ein kostenloses Erstgepräch, wo wir das weitere Vorgehen besprechen können.

Abmahnungen auf Instagram – Achtung bei der Musiknutzung!

Abmahnungen auf Instagram – Achtung bei der Musiknutzung!

Abmahnungen auf Instagram – Instagram ohne Musik ist kaum vorstellbar. Was wäre Instagram mit Reels ohne Musik und Soundeffekten oder stummen Storys? Mittlerweile bietet Instagram viele Gestaltungsmöglichkeiten an, um die Posts für die Follower noch attraktiver zu machen – darunter auch eine große Musikbibliothek. Doch genau dabei muss aufgepasst werden: Nicht immer kann die darin angebotene Musik ohne Bedenken benutzt werden! Was genau Sie beachten müssen und wie Abmahnungen vermieden werden können – darum geht es in diesem Artikel. 

Das Urheberrecht auf Instagram

Insbesondere muss das Urheberrecht auf Instagram beachtet werden. Verletzungen in diesem Rechtsbereich sind hier an der Tagesordnung. Das kann beispielsweise durch das Hochladen fremder Bilderoder eben auch durch unberechtigte Musiknutzung geschehen.

Dabei werden im Urheberrecht der Urheber und sein Werk gesetzlich geregelt und definiert. Im Allgemeinen gilt, dass mit dem Urheberrecht der Schutz der Schöpfung und die Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Vergütung sichergestellt werden soll. 

Im Zusammenhang mit Instagram muss besonders große Bedeutung auf die Verwendung von Texten, Fotos, Videos und Musik gelegt werden. Im Grundsatz gilt: Die Verbreitung oder Veröffentlichung von fremden Werken darf nur mit Erlaubnis des Urhebers oder einer entsprechenden Lizenz erfolgen. Es wird zwar eine Ausnahme für Privatkopien, also die Veröffentlichung von Werken im privaten Rahmen gemacht, allerdings wird die Reichweite der meisten Social Media Posts diesen privaten Rahmen deutlich überschreiten.

Abmahnung Instagram wegen falscher Musiknutzung? 

Seit einiger Zeit werden vermehrt Abmahnungen wegen rechtswidriger Musiknutzung auf Instagram ausgesprochen. Damit Sie dies vermeiden können, sollten Sie einiges beachten.

Allgemein – Instagram und Musiknutzung

Im Allgemeinen stellt Instagram mittlerweile eine große Auswahl and Musik für die Verwendung in Posts bereit. Und trotzdem häufen sich die Abmahnungen mit dem Vorwurf „Urheberrechtsverletzung“. – Warum? 

Im Grundsatz benötigen Sie für jede Musik, die Sie für Ihr Reel oder Ihre Story verwenden eine Erlaubnis, denn die Rechteinhaber dürfen darüber entscheiden, ob ihre Werke verwendet werden dürfen oder auch nicht. Wird dann doch ein Musikstück ohne Erlaubnis veröffentlicht, so wird das Urheberrecht verletzt. Dabei können Unterlassung und Schadensersatz die Folge sein.

Kann ich die Musik nutzen, die Instagram selbst bereitstellt?

Die meisten gehen davon aus, dass die von Instagram zur Verfügung gestellte Musik einfach unbedenklich verwendet werden darf. Doch so einfach ist es dann doch nicht. Es kommt insbesondere darauf an, ob der Rechteinhaber die konkrete Nutzung erlaubt hat. 

Um das zu klären, lohnt sich ein Blick in die Musikrichtlinien von Instagram. Darin steht, dass Nutzerinnen und Nutzer für jeden geposteten Inhalt inklusive der Musik selbst verantwortlich sind.

Wörtlich heißt es in den Richtlinien von Meta, weiter:

„Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“

Richtlinien Meta

Und damit wird das Problem sichtbar: Die von Instagram zur Verfügung gestellte Musik darf nicht gewerblich genutzt werden! Das betrifft jeden Unternehmensaccount und auch jede Veröffentlichung für kommerzielle Zwecke. Also konkret: Jedes Unternehmen, dass bei Instagram Musik hochlädt, muss sich vorher eine Erlaubnis oder Lizenz für diese Musik eingeholt haben.

Dabei kommt es auch nicht auf die Größe der Unternehmen an. Vor allem bei den letzten Abmahnungen waren auch viele kleine Betriebe von Friseuren oder Designern betroffen.

Es ist also Vorsicht geboten bei der Musiknutzung auf Instagram: Teilweise wurden Lizenzgebühren in Höhe von 10.000 Euro gefordert, wobei die Anwaltskosten noch zusätzlich anfallen.

Wie kann ich dann Musik auf Instagram nutzen?

Es gibt einige Möglichkeiten, wie eine rechtssichere Musiknutzung auf Instagram möglich ist.

Musik selbst hochladen
Es steht natürlich jedem frei, jeden einzelnen Song oder Songausschnitt selbst auszuwählen und auf Instagram hochladen. Dazu muss dann jedoch vorher für jeden einzelnen Song die entsprechenden Nutzungsrechte eingeholt werden, was sich im Zweifel als schwierig darstellen dürfte.

Musik aus der Instagram-Musikbibliothek oder Facebook Sound Collection nutzen
Instagram stellt verschiedene Musikdatenbanken für die Nutzer zur Verfügung. Dabei wird jedoch zwischen gewerblichen und privaten Nutzern unterschieden. Während die privaten Accounts auf alle aktuellen Songs und Klassiker zugreifen können, sind meist nur eher unbekanntere und deutlich weniger Songs für die gewerblichen Nutzer lizenziert.

Die für gewerbliche Nutzer lizenzierte Musik finden sich nur in der „Facebook’s Sound Collection“ wieder und nicht in der Instagram Musikbibliothek!! 

Eine Möglichkeit ist nun, dass die Reels am Desktop erstellt werden. Dabei kann dann das Musikstück über die Sound Collection am Desktop heruntergeladen werden und auch alle Informationen für die Angabe des Urhebers gespeichert werden. Die heruntergeladene Musik kann dann in das Reel eingefügt werden und auf Instagram hochgeladen werden.

Lizenzierte Musikbibliotheken
Eine Möglichkeit die erforderliche Lizenz für die Musik zu erwerben sind lizenzierte Musikbibliotheken.

Dabei gibt es viele Plattformen, bei denen Unternehmen Musikrechte erwerben können, damit deren Musiknutzung auf Instagram legal ist.
Ein paar Beispiele sind:

Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung von Creative Common Lizenzen. Diese erlauben unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Musiknutzung. Dabei sollten sich die Nutzungsbedingungen immer genau durchgelesen werden. Einige Creative-Common-Lizenzen verlangen die Angabe des Urhebers, während andere auch nicht für die kommerzielle Nutzung geeignet sind.

Weitere Abmahngründe Instagram

Damit Sie generell Abmahnungen wegen rechtswidriger Inhalte auf Instagram vermeiden können, stellen wir hier nochmal ein paar weitere häufige Abmahngründe vor.

Instagram und die Bildrechte

Wie auch schon bei der Musiknutzung kann hier insbesondere das Urheberrecht eine Rolle spielen. Aber nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die Persönlichkeitsrechteechte anderer müssen bei der Veröffentlichung von Bildern beachtet werden. 

Wenn Bildmaterial verwendet wird, für welches Sie keine Rechte haben, dann wird regelmäßig das Urheber- oder Kunsturheberrecht verletzt. Dabei ist wichtig, dass eine Abmahnung hierbei sowohl gewerbliche als auch private Accounts betreffen kann.

Im Allgemeinen gilt hier nach § 22 KUG, das Fotos von anderen abgebildeten Personen grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. 

Instagram und das Impressum

Bei der Pflicht für ein Impressum wird wieder zwischen gewerblichen und privaten Nutzern unterschieden. Die Impressumspflicht trifft generell nur geschäftliche Konten. Wird kein Impressum angegeben, dann kann eine Abmahnung drohen.

Dabei empfiehlt es sich einfach einen Link zu dem Impressum in die Bio einzufügen.

Instagram und unerlaubte Werbung

Sobald in einem Beitrag Werbung vorhanden ist, muss dies auch gekennzeichnet werden. Dieser Hinweis kann über Hashtags oder über den Text unter dem Bild gegeben werden. Fehlt so ein Hinweis verstoßen die Nutzer regelmäßig gegen den unlauteren Wettbewerb nach § 5a UWG. Dabei müssen Nutzer mit Abmahnungen und Geldbußen rechnen.

So schützen Sie sich vor Abmahnungen auf Instagram

Zunächst wäre es gut, wenn Sie alle bestehenden Inhalte, die gegen Bildrechte anderer verstoßen oder eine Musik ohne Lizenz hochgeladen haben, überarbeiten. 

Also stellen Sie sich vor jedem Post folgende Fragen:

  • Habe ich das Material selbst erstellt? 
    • Wenn nicht: Habe ich eine Erlaubnis des Urhebers?
  • Sind andere Personen auf meinen Bildern oder Videos zu sehen?
    • Wenn ja: Habe ich deren Erlaubnis zur Veröffentlichung?

Haben Sie eine Abmahnung wegen rechtswidriger Musiknutzung auf Instagram erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen rechtswidriger Musiknutzung oder anderen rechtlichen Problemen auf Instagram erhalten haben, dann helfen wir gern! Unsere Kanzlei hat sich seit Jahren auf Schutzrechte spezialisiert, so dass wir das für Sie beste Ergebnis aushandeln können. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihre weitere Vorgehensweise besprechen können.

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