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Online-Händler aufgepasst: Abmahnung vom Verband der Deutschen Lederindustrie erhalten?

Online-Händler aufgepasst: Abmahnung vom Verband der Deutschen Lederindustrie erhalten?

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Der „Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.“ mahnt tatkräftig Wettbewerbsverstöße wegen der Angabe „Textilleder“ ab.

Abgemahnten wird vorgeworfen, sie würden wettbewerbswidrig handeln, indem sie mit dem Begriff „Textilleder“ für ihre Produkte warben. Letztendlich wurde der Begriff „Textilleder“ in der Artikelbeschreibung und/oder in der Artikelüberschrift verwendet.

Was ist Textilleder?

„Textilleder“ ist ein gern genutzter Begriff, der letztlich nichts anderes als Kunstleder bedeutet, aber besser klingt. Mit richtigem Leder hat das folglich nichts zu tun. Der Begriff mag daher rühren, dass es sich bei „Textilleder“ um eine Kombination aus Stoffgewebe mit Kunststoffbezug handelt, das so wie Leder aussehen soll.

Irreführung durch die Angabe „Textilleder“

Das Problem ist, dass die Verwendung dieses Begriffs irreführend ist. Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil v. 08.03.2012, AZ: I 4U 174/11), dass durch die Verwendung des Wortes „Textilleder“ Verbraucher irregeführt werden, da sie zu der Auffassung gelangen könnten, das Produkt bestehe teilweise aus Leder und teilweise aus Textil oder zumindest der Ausgangsstoff Leder sei. Die Irreführung stellt einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen §§ 3, 5 UWG dar. Jedenfalls klingt der Begriff „Textilleder“ hochwertiger als Kunstleder und kann dadurch eine Irreführung bei der Qualität des Materials hervorrufen, da Verbraucher davon ausgehen könnten, die Qualität von Textilleder sei richtigem Leder ähnlich. Klägerin war in diesem Fall auch der Verband der Deutschen Lederindustrie.

Wer ist der Verband der Deutschen Lederindustrie?

Der „Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.“, kurz VDL, vertritt die Interessen der deutschen Lederindustrie. Der Verband wahrt die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Lederhersteller. Da in Deutschland laut Angaben des Verbands 75 % des produzierten Leders in der Auto- und Möbelbranche verarbeitet werden und der Rest hauptsächlich in der Schuhbranche oder anderen Lederwaren genutzt werden, ist es nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Abmahnungen durch den Verband der Deutschen Lederindustrie die Möbelbranche trifft.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Üblicherweise wird eine Unterlassungserklärung vom Abgemahnten gefordert. Dem Schreiben vom Verband der Deutschen Lederindustrie ist normalerweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt, in der bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro fällig werden. Außerdem wird der Abgemahnte aufgefordert, die Abmahnkosten in Höhe von 250,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

  1. Allererste Priorität ist die Einhaltung der Fristen und dass reagiert wird. Andernfalls kann der Gegner eine einstweilige Verfügung erwirken und somit einen sofortigen, vorläufigen Titel gegen den Abgemahnten in der Hand haben.
  2. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht voreilig, sondern lassen Sie sich fachkundig beraten! Das kostet zwar auch Geld, ist aber vergleichsweise wenig gegen falsche, voreilige Handlungen, die kostenspielige Folgen haben können.
  3. Bezahlen Sie nicht übereilt die geforderten Beträge, sondern lassen Sie sich auch diesbezüglich von einem Fachanwalt beraten.

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei hat jahrelange Erfahrung und arbeitet tagtäglich an Fällen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts und Gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere fachlich spezialisierten Rechtsanwälte beraten insbesondere Online-Händler und Gewerbetreibende. Dabei legen wir Wert, dass Transparenz herrscht und juristische Fragen in unseren Beratungsgesprächen verständlich werden.

Wir übernehmen für Sie

–          die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

–          die Formulierung einer Unterlassungserklärung

–          die komplette Kommunikation mit der Gegenseite

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