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Selektives Vertriebssystem von ASICS Deutschland laut Bundeskartellamt unzulässig

Selektives Vertriebssystem von ASICS Deutschland laut Bundeskartellamt unzulässig

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Das Bundeskartellamt erachtet ein selektives Vertriebssystem, wie das von ASICS Deutschland, in dem Sportschuhe über autorisierte Händler an Verbraucher verkauft werden, für kritisch, da es erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen enthalte. Vor allem der Internetvertrieb werde durch das Verbot, die Waren über Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon zu verkaufen, sowie Preisvergleichsmaschinen zu nutzen enorm beschränkt.

Ein selektives Vertriebssystem ist ein Vertriebssystem, in dem sich ein Anbieter seine autorisierten Händler anhand festgelegter Merkmale auswählt und seine Waren oder Dienstleistungen nur über diese Händler vertrieben werden. Selektive Vertriebssysteme sind nicht verboten. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Möglichkeit des Händlers, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, zu beschränken.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes dient das ASICS-Vertriebssystem zur Zeit vorrangig der Preiswettbewerbskontrolle. Händler des Vertriebssystems haben sich an strenge Vorgaben des Herstellers zu halten. Zudem werde insgesamt gesehen der Wettbewerb für Laufschuhe eingeschränkt, da ASICS über eine große Marktposition verfüge und andere bedeutende Schuhersteller dem Beispiel bereits folgen.

Vor allem das Handelsverbot über die Onlineplattformen eBay und Amazon in dem selektiven Vertriebssystem kritisierte das Bundeskartellamt. Zudem wird den Händlern die Nutzung von Preisvergleichsmaschinen in Hinsicht auf die ASICS Artikel verboten und das Markenzeichen von ASICS darf nicht auf den Internetseiten von Dritten verwendet werden. In jedem dieser Punkte sieht das Bundeskartellamt eine unzulässige Kernbeschränkung.

ASICS Deutschland wurde eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bis zum 10.06.2014 eingeräumt. Es bleibt also abzuwarten, ob das selektive Vertriebssystem, wie es von ASICS Deutschland vorgeschrieben wird, weiterhin Bestand haben darf.

Gegen Adidas hat das Bundeskartellamt derzeit auch ein Verfahren eingeleitet. Viele Hersteller von Markenprodukten passen ihre selektiven Vertriebssysteme dem Onlinehandel nun an, da der Onlinehandel für die autorisierten Händler derzeit sehr eingeschränkt ist und sich kaum noch lohnt.

Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts finden Sie unter:

 

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/28_04_2014_Asics.html

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