Online-Händler stellen sich, vor allem wenn sie internationalen Versand anbieten, häufig die Frage, ob sie ihre AGB in verschiedenste Sprachen übersetzen müssen oder ob die eigene Landessprache ausreicht.
Laut Gesetz (Art. 246 EGBGB) sind Händler verpflichtet, dem Verbraucher die erforderlichen Informationen wie die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen in „klarer und verständlicher Weise“ zur Verfügung zu stellen. Gerade AGB gehören zu derartigen Informationen, die dem Verbraucher klar und verständlich bereitgestellt werden müssen.
Sprache der Webseite in Deutsch
Es ist aufgrund mangelnder Rechtsprechung und eindeutiger Gesetze davon auszugehen, dass Onlineshops, die lediglich einen Versand nach Deutschland anbieten und ihre komplette Webseite nur in deutscher Sprache verfasst haben, auch nur AGB auf Deutsch vorhalten müssen. Das Gleiche gilt für Händler, die ihre Webseite nur auf Deutsch verfasst haben, aber einen Versand in verschiedenste Länder anbieten. Man kann davon ausgehen, dass jemand, der in einem fremdsprachigen Online-Shop bestellt, der fremden Sprache mächtig ist. Ob dies allerdings auch für Rechtstexte wie AGB gilt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden worden.
Mehrsprachige Webseiten
Anders ist die Lage, wenn es sich um einen mehrsprachigen Online-Shop handelt, bei dem man zwischen den verschiedenen Sprachen wählen kann. Dann – so entschied das LG Berlin im Fall der WhatsApp AGB (Urteil v. 09.05.2014, AZ: 15 O 44/13) – müssten die AGB in den jeweiligen angebotenen Sprachen angeboten werden. Denn wenn sich ein Händler an verschiedensprachiges Publikum wendet, muss er auch entsprechende AGB in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen.
Fazit
Um sich nicht der Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen auszusetzen, sollten Online-Händler ihre AGB in allen Sprachen zur Verfügung stellen, in denen ihr Webshop abgerufen werden kann.