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Abmahnung vom IDO e.V. – warum die Abmahnkosten nicht das eigentliche Übel sind

Abmahnung vom IDO e.V.  – warum die Abmahnkosten nicht das eigentliche Übel sind
Wer vom IDO e.V. eine Abmahnung erhält, ist zwar nicht glücklich, kann sich aber hinsichtlich der geringen Abmahnkosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen von Wettbewerbern glücklich schätzen. Doch es ist Vorsicht geboten vor einem zu schnellen Nachkommen der Forderungen, die der IDO e.V. an die Abgemahnten stellt. Wer vorschnell reagiert, zahlt später ordentlich drauf!

Der IDO e.V. ist ein Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen. Verfolgt werden die Interessen seiner Mitglieder – Online-Händler. Der Verband mahnt vor allem grundlegende Wettbewerbsverstöße ab, die von Online-Händlern begangen werden. Dabei handelt es sich um absolute Basics, wie eine juristisch korrekte Widerrufsbelehrung oder rechtskonforme AGB.

Dass in den AGB, insbesondere in der Widerrufsbelehrung seit dem 13.06.2014 einige Änderungen vorgenommen werden müssen, ist bei manchen Händlern offensichtlich noch nicht angekommen. Wer seine AGB zuletzt vor diesem Datum aktualisiert hatte, sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen und entsprechende AGB erstellen lassen – denn Copy & Paste kann auch teuer werden.

Wer eine Abmahnung vom IDO e.V. erhält, hat relativ geringe Abmahnkosten zu zahlen, da diese gesetzlich gedeckelt sind (195,00 Euro zzgl. USt). Mitbewerber, die anwaltliche Hilfe für die Abmahnung in Anspruch nehmen, können bedeutend höhere Aufwandsentschädigungen fordern (meist zwischen 500,00 – 1.300 Euro).

Die geforderte Unterlassungserklärung wird von den Abgemahnten schnell unterzeichnet und an den Abmahner zurückgeschickt – und genau hier liegt der Haken! Denn auch wenn die Abmahnung des IDO e.V. erst einmal recht günstig aussieht, steckt der Teufel im Detail:

In der vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich nämlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sofern man gegen den unterlassungsvertrag verstößt. Der IDO e.V. verlangt in der Regel 4.000,00 Euro Vertragsstrafe, die bei einem erneuten Verstoß sofort fällig werden.

Das bedeutet, dass die AGB mit Abgabe der Unterlassungserklärung schon abgeändert und rechtskonform sein müssen, da der IDO e.V. sonst sofort zuschlagen und die 4.000,00 Euro Vertragsstrafe fordern kann. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und der Zahlung der Abmahnkosten ist es also nicht getan!

Der IDO e.V. verfolgt die Einhaltung der abgegebenen Unterlassungserklärungen genau. Weil viele Händler auf die Abmahnung ohne anwaltliche Hilfe reagiert haben, zahlen sie nun 4.000,00 Euro Vertragsstrafe.

Haben Sie eine Abmahnung vom IDO e.V. erhalten oder wurden Sie aufgefordert, die Vertragsstrafe zu zahlen?

Lassen Sie sich von uns beraten, wir helfen Ihnen und erstellen für Sie die entsprechenden Rechtstexte!

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