Gegenstand der Abmahnungen, die oft Shopbetreiber auf eBay bekommen, sind vermeintliche fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben und Fehler im Impressum. In seiner Abmahnung fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. die Shopbetreiber dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und „abmahnbezogene Aufwendungen“ in Höhe von 196,35 Euro an den Verein zu zahlen.
In den Abmahnungen geht es darum, dass die nach der Preisangabenverordnung gesetzlich vorgeschriebene Angabe von Grundpreisen nicht oder nicht richtig vorgenommen wurde. Abgemahnt werden diese Verstöße gerne, da sie sehr eindeutig zu identifizieren sind. Ebenso verhält es sich bei fehlenden oder fehlerhaften Impressumsangaben.
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Kölner Vereins sollte jedoch stets auf Ihre Richtigkeit überprüft werden. Zuerst muss geprüft werden, ob der Verein eine solche Abmahnung überhaupt aussprechen darf. Seine Berechtigung dazu muss er in jedem Einzelfall konkret darlegen. Ein Standardschreiben reicht keineswegs aus. Auch hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Kosten muss dargestellt werden, welche Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Pauschalkosten, wie sie der Verein gegen Unwesen in Handel und Gerwerbe Köln e.V. fordert, werden von den Gerichten äußerst skeptisch gesehen.
Selbst wenn die Abmahnung, die Sie erhalten haben, rechtlich unbedenklich sein sollte, sollten sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Zwar handelt es sich bei dem geforderten Betrag um eine relativ kleine Summe, jedoch sollten Sie nicht vergessen, dass Sie sich mit Ihrer Unterschrift im Wiederholungsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, welche dann ungleich höher ausfallen kann.