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Markenanmeldung: Wie lange dauert der Eintragungsprozess?

Markenanmeldung: Wie lange dauert der Eintragungsprozess?

Für ein erfolgreiches Business ist eine Markenanmeldung oft unumgänglich, um Namen für Waren und Dienstleistungen zu schützen. Durch die Eintragung ins Markenregister sichern sich Unternehmer den exklusiven Namen ihrer Firma und schützen ihr einzigartiges Produkt vor Plagiaten. Der Schutz einer Marke steht und fällt mit der Eintragung, deren Bearbeitungsdauer von der Art der Marke abhängt. Wenn Sie sich fragen, wie lange die Eintragung Ihrer Marke dauert, bieten wir Ihnen einen Überblick über den Prozess und zeigen Ihnen Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen.

Markenanmeldung – Unterschiede zwischen nationaler Marke und Unionsmarke

Die Eintragung einer Marke ins Markenregister ist entscheidend für den Markenschutz gemäß § 4 Nr. 1 MarkenG für nationale Marken. Die Dauer der Anmeldung einer Marke variiert je nach Art der Marke. Insbesondere unterscheidet sich das Verfahren zur Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von dem einer Unionsmarke, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt und beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) beantragt wird.

In der Regel ist der Eintragungsprozess bei nationalen Marken etwas kürzer als bei Unionsmarken, da bei nationalen Marken die Widerspruchsfrist erst nach der Eintragung beginnt. Im Gegensatz dazu besteht bei Unionsmarken ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren. Das EUIPO trägt die Marke erst nach Ablauf der Frist ein, die immerhin drei Monate beträgt. Daher muss bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Im Durchschnitt vergehen etwa 8 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke.

Das Verfahren zur Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO gliedert sich in mehrere Schritte, die im Folgenden erläutert werden:

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Anmeldung können Sie bequem online in einer der Amtssprachen der EU einreichen. Neben den Angaben zur Einzelperson oder zum Unternehmen müssen Sie eine Beschreibung oder bildliche Darstellung der EU-Marke sowie alle relevanten Waren und Dienstleistungen angeben.
  1. Prüfphase: Im nächsten Schritt müssen Sie die Anmeldegebühren bezahlen. Erst nach Zahlung dieser Gebühren erfolgt eine gründliche Prüfung der Marke auf mögliche Schutzhindernisse. Sollten dabei Eintragungshindernisse festgestellt werden, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung und haben 2 Monate Zeit, um eventuelle Fehler zu korrigieren.
  1. Veröffentlichung: Geht Prüfphase zur Markeneintragung gut aus, wird die EU-Marke in allen 23 Amtssprachen veröffentlicht. Dies ermöglicht es Dritten, innerhalb einer bestimmten Frist Einwände gegen die Anmeldung zu erheben.
  1. Widerspruchsfrist: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte 3 Monate Zeit, etwaige Einwände gegen die Markenanmeldung vorzubringen. Wenn das EUIPO einem Widerspruch zustimmt, wird das Anmeldeverfahren eingestellt.
  1. Eintragung: Sofern kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt wurde oder ein Widerspruch zurückgewiesen wurde, erfolgt die endgültige Eintragung der EU-Marke. Als Nachweis für die Markenregistrierung erhalten Sie eine digitale Eintragungsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die EU-Marke mit dem ®-Symbol („eingetragene Handelsmarke“) versehen und nutzen, um Dritten auf den ersten Blick den EU-weiten Schutz zu signalisieren.

Die Dauer des Verfahrens vor dem EUIPO kann je nach Antragsaufkommen und eventuellen Widersprüchen variieren. 

Die Markenanmeldung in Deutschland erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), welches für die Führung des Markenregisters zuständig ist.

Um eine Marke anzumelden, müssen neben den erforderlichen Anmeldeformularen auch ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen eingereicht werden, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen.

Das DPMA prüft, ob es sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ gibt, die der Eintragung der Marke entgegenstehen. Beispielsweise werden Zeichen, die lediglich beschreibende Eigenschaften einer Marke darstellen, nicht eingetragen. Das DPMA überprüft jedoch nicht, ob es ähnliche Marken bereits gibt.

Das Eintragungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 8 Monate, kann aber je nach Fall unterschiedlich lange dauern.

Die aktuelle Anmeldedauer bei Unionsmarken

Die aktuelle Anmeldedauer für Unionsmarken im ersten Quartal 2023 beträgt durchschnittlich 15 Werktage im fast-track Verfahren und 37 Werktage im Standardverfahren vom Eingang der Anmeldung bis hin zur Veröffentlichung.

Die Zeit bis zur Eintragung einer Unionsmarke, einschließlich der Widerspruchsfrist, betrug im Durchschnitt 4 Monate im fast-track Verfahren und 5,2 Monate im Standardverfahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anmeldezeitpunkt einer Marke eine Bedeutung hat, auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängt. Sobald die Marke angemeldet ist, genießt sie Priorität und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sobald sie eingetragen ist. Die Priorität gilt bereits ab dem ersten Tag der Anmeldung.

Markenanmeldung: Verkürzung der Dauer durch beschleunigte Prüfung

Wenn Sie eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden möchten, besteht die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.

Der große Vorteil einer beschleunigten Prüfung liegt darin, dass das DPMA innerhalb von sechs Monaten über Ihre Markenanmeldung entscheiden muss. Dieses Verfahren ist besonders nützlich, wenn Sie den Schutz Ihrer Marke international ausdehnen möchten und eine schnellere Bearbeitung wünschen.

Durch die beschleunigte Prüfung können Sie den Anmeldeprozess verkürzen und schneller Gewissheit über den Schutz Ihrer Marke erlangen. Es ist jedoch zu beachten, dass für diese Option eine zusätzliche Gebühr anfällt. Wenn Ihnen eine zügige Entscheidung wichtig ist, ist die beschleunigte Prüfung eine gute Wahl für Ihre Markenanmeldung.

Wie kann ich zu einer zügigen Bearbeitung der Markenanmeldung beitragen?

Markenanmeldungen können schneller bearbeitet werden, wenn diese bestimmte Standards erfüllen. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihre Anmeldung so gestaltet ist, dass eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.

So tragen Sie zur Beschleunigung Ihrer Markenanmeldung beim DPMA bei:

  1. Gebühren zeitnah entrichten und wichtige formale Aspekte berücksichtigen: Um die Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung zu beschleunigen, zahlen Sie die Anmeldegebühren schnellstmöglich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Geben Sie dabei das Aktenzeichen vollständig mit Prüfziffer und Gebührennummer an. Achten Sie auch auf die Einhaltung der formalen Anforderungen.
  1. Nutzen Sie die Online-Anmeldung: Um das Verfahren effizienter zu gestalten, empfiehlt es sich, die Online-Anmeldung DPMAdirektWeb oder die elektronische Anmeldung DPMAdirekt zu nutzen. Beide Anmeldeverfahren greifen auf die einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) zu, wodurch mögliche aufwändige Klärungen vermieden werden können. Verwenden Sie daher Begriffe und Gruppentitel aus der eKDB für Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
  1. Machen Sie vollständige Angaben zum Anmelder: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben zum Anmelder vollständig sind und mit einem eventuell vorhandenen Handelsregistereintrag übereinstimmen. Wenn es mehrere Anmelder gibt, geben Sie für jeden Anmelder die vollständige Adresse an. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nennen Sie auch den vertretungsberechtigten Gesellschafter mit Name und Adresse.
  1. Reichen Sie nur eine Markendarstellung ein: Um das Verfahren zu beschleunigen, reichen Sie für jede Anmeldung nur eine Markendarstellung ein. Bei farbigen Marken geben Sie die Farben mit den üblichen Farbnamen vollständig an. Bei abstrakten Farbmarken verwenden Sie das gängige Farbklassifikationssystem (z.B. RAL, Pantone, HKS). Achten Sie darauf, dass die Qualität der eingereichten Markendarstellung gut ist.
  1. Verwenden Sie bei Papier-Anmeldungen die amtlichen Vordrucke: Falls Sie eine Papier-Anmeldung einreichen, verwenden Sie die bereitgestellten amtlichen Vordrucke. Vermerken Sie die Seitenzahlen mit „Seite 1 von x Seiten“, benennen Sie mögliche Anlagen im Übersendungsschreiben und geben Sie Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen an. Vergessen Sie nicht, immer das Aktenzeichen anzugeben. Warten Sie bei Papier-Anmeldungen auf die Empfangsbestätigung und reichen Sie erst dann weitere Schriftstücke mit dem mitgeteilten Aktenzeichen ein.

So tragen Sie zu einer schnelleren Bearbeitung beim EUIPO bei:

  • Das EUIPO bietet für Unionsmarken das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ an. Um davon zu profitieren, sollten Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit den vom EUIPO akzeptierten Begriffen erstellen und die Gebühren für die Markenanmeldung frühzeitig bezahlen.
  • Nutzen Sie die Hilfsmittel, die von den Ämtern zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. die einheitliche Klassifikationsdatenbank. Diese können Sie bei der elektronischen Anmeldung aufrufen. Im Recherchetool TMclass können Sie nachschlagen, welche Begriffe von den Markenämtern akzeptiert werden.

Durch die Beachtung dieser Empfehlungen können Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung beitragen und den Prozess effizienter gestalten.

Marke anmelden? – Wir helfen gern!

Falls Sie nun auch eine Marke anmelden wollen, dann helfen wir gerne! Als auf Schutzrechte spezialisierte Kanzlei, gehören Markenanmeldungen mittlerweile zu unserem Kanzleialltag. So können Sie von unserer Erfahrung profitieren und sicherstellen, dass alle wichtigen Formalien eingehalten werden, um ein schnelles Anmeldeverfahren zu sichern.

Vereinbaren Sie dazu einfach ein kostenloses Erstgespräch mit uns und wir besprechen dort die weiteren Handlungsoptionen.

Wenn Sie mehr zum Thema Markenanmeldung wissen wollen, dass erfahren Sie alles Wichtige hier.

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