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Abmahnung im Markenrecht

bmahnung im Markenrecht - wegen einer Markenverletzung, z.B. einer Wortmarke oder Bildmarke

Bei einer Abmahnung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit:

  • übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax
  • wir überprüfen die Abmahnung und kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail
  • wir vereinbaren bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung gern ein Pauschalhonorar, so dass Sie die Kosten leicht überblicken können

Was Sie unterlassen sollten:

  • Fristen ignorieren
  • Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung

Was ist bei der Unterlassungserklärung zu beachten:

  • Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung stets beigefügt ist, ist meist zugunsten des Abmahnenden formuliert und daheroft sehr weit gefasst. Eine derartige Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben, da Sie sonst womöglich schnell wieder einen von der Unterlassungserklärung erfassten Rechtsverstoß begehen und dann wird die Vertragsstrafe sofort fällig und Sie müssen nicht erst nocheinmal auf Ihr fehlverhalten hingewiesen werden. Aus dem Grund ist es sehr ratsam, die Unterlassungserklärung zu modifizieren, also abzuändern und gewisse rechtliche Standardsätze hinzuzufügen oder auszutauschen. Gerade bei der Formulierung solcher modifizierten Unterlassungserklärungen kann anwaltliche Hilfe sehr nützlich sein.

Weitere Einzelheiten zu Abmahnungen finden Sie hier

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