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Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für ausgestellte PkW-Neuwagen in Verkaufsräumen

Neue Stolpersteine für KfZ – Händler

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schickt Kontrolleure vor Ort

Uns liegt eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor, welche sich auf abgestellte Fahrzeuge auf dem Verkaufsgelände eines Autohauses bezieht. Der Mandantschaft wird vorgeworfen, dass auf dem Hof abgestellte Fahrzeuge nicht alle notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch enthielten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 PkW-EnVKV. Da die Mandantschaft bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, fordert die DUH eine Vetragsstrafe in Höhhe von 5.000 € sowie Kosten für die erneute Abmahnung nebst Recherchekosten. Dabei handelte es sich um Fahrzeuge, die entweder noch gar nicht für den Verkauf aufbereitet waren oder um Fahrzeuge, die längst verkauft waren.

In der Abmahnung wird folgendes gefordert:

  • Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung, Mindeststrafe 5.000 €
  • pauschalierte Kosten 311,63 EUR
  • Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR

Einschätzung Abmahnung Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die DUH sind seit Jahren bekannt, insbesondere gibt es schon einschlägige Rechtsprechung. Meist sind die vorgeworfenen Verletzungen, die auf die fehlenden Pflichtangaben zurückzuführen sind, nicht von der Hand zu weisen. Fraglich ist, wie es hier in Fällen ist, bei denen die PkW gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Hier stellt sich die rechtliche Frage, ob es sich um „ausstellen“ im Sinne der PkW-EnVKV handelt. Deshalb sollte die Abmahnung unbedingt ernst genommen werden. Vor allem sind die meist kurz gesetzen Fristen unbedingt zu beachten, da anderenfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren von der Gegenseite eingeleitet werden kann, welches zu unnötigen Kosten führen kann. Zum allgemeinen Umgang mit einer Abmahnung finden Sie hier eine Übersicht. Ob die Forderungen der Abmahnung berechtigt sind, hängt immer von den konkreten Umständen ab. problematisch ists vor allem eine ungeprüfte Abgabe der Unterlassungserklärung. Kaum ein Autohaus kann die Anforderungen der PkW-EnVKV in der Werbung oder dem Verkaufsgelände lückenlos durchhalten. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden, da diese recht weitreichend von der Gegenseite formuliert ist.

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere auch im Werberecht für Autohändler. Sollten Sie auch eine Abmahnung der DUH erhalten haben, schicken Sie uns diese einfach per E-Mail zu und Sie erhalten umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung und den Vorschlag für das weitere Vorgehen, insbesondere der Einschätzung, ob die Höhe der geforderten Kosten sowie ggf. Vertragsstrafe gerechtfertigt erscheint.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.

Alle wichtigen Hinweise für KfZ-Händler finden Sie hier.

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