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Abmahnung der CYFIRE (vormals durch Albrecht Bischoff) Rechtsanwälte für Knieper Verwaltungs GmbH (Marions Kochbuch)

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Fotoklau bei Marions Kochbuch

Uns liegt eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH vor, welche sich auf die unberechtigte Nutzung einer Fotografie von der Webseite Marios Kochbuch bezieht. Der Mandantschaft wird vorgeworfen, dass auf der Internetpräsenz ein Foto genutzt wird, an welchem die ausschießlichen Nutzungsrecht bei der Knieper Verwaltungs GmbH hat. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Anzahl von Nutzern über die Bildersuchmaschinen wie Google auf die Webseite Marions Kochbuch kommen, daher dienten die Fotos nicht nur der Verbildlichung dort befindlicher Kochrezepte und Beschreibungen, sondern sei darüber hinaus ein zentrales Werbemittel der Webseite Marions Kochbuch, die als professionelle Werbefläche vermarktet wird. Dabei gehöre Marions Kochbuch seit ca. 20 Jahren zu den meist genutzten, werbefinanzierten Online-Kochbüchern im deutschsprachigen Raum.

Bei dem von der Mandantschaft genutzten Bild handelt es sich um eine Veröffentlichung bei Facebook. Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper sei originärer Fotograf der streitgegenständlichen Abbildung und habe der Knieper Verwaltungs GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Nach dem Vortrag der Anwälte in der Abmahnung hält Herr Knieper ein eingerichtetes Fotostudio mit Fototisch und Beleuchtung für die Fertigung der Fotografien bereit. Diese Schilderung soll dazu dienen, Herrn Knieper mit einem professionellen Fotografen zu vergleich, was für die Berechnung des Schadensersatzes nützlich sein kann. In der Abmahnung wird folgendes gefordert:

  • Löschung der Fotografie vom Server
  • Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz für eine Fotografie nach MFM in Höhe von 1.164,00 EUR
  • entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 710,85 EUR
  • Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 1.874,85 EUR.

Einschätzung Abmahnung Marions Kochbuch

Die urheberrechtliche Abmahnung durch die Anwälte Albrecht Bischoff sind seit Jahren bekannt, insbesondere gibt es schon einschlägige Rechtsprechung. Meist sind die vorgeworfenen Verletzungen, die auf die Webseite Marions Kochbuch zurückzuführen sind, nicht von der Hand zu weisen. Deshalb sollte die Abmahnung - die meist vorab per E-Mail übersandt wird - unbedingt ernst genommen werden. Vor allem sind die meist kurz gesetzen Fristen unbedingt zu beachten, da anderenfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren von der Gegenseite eingeleitet werden kann, welches zu unnötigen Kosten führen kann. Zum allgemeinen Umgang mit einer Abmahnung finden Sie hier eine Übersicht. Ob die Forderungen der Abmahnung berechtigt sind, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Zunächst stellt sich die Frage, ob für die Fotografie nicht eine Lizenz erworben wurde, auch eine cc - Lizenz.

Die Forderungshöhe des Schadensersatzes stellt sich meist als fraglich dar. Bei einer Verletzung von Urheberrechten errechnet sich der Schaden meist auf Grundlage der so genannten Lizenzanalogie. Wie hoch die Lizenz anzusetzen ist, ist meist umstritten. Die Gegenseite hat hier die MFM-Tabelle zugrunde gelegt, was in den meisten Fällen nicht durchsetzbar sein dürfte. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden, da diese doch recht weitreichend von der Gegenseite formuliert ist. Weiterhin sollte man die Abmahnkosten und den Lizenzschaden aus der Unterlassungserklärung streichen, da sie zum einen zur Zahlung verpflichetet, sollte man die Erklärung unterschreiben. Außerdem sind Zahlungsvereinbarungen nicht notwendiger Bestandteil einer Unterlassungserklärung und damit auch nicht notwendig für die Ausräumung der Wiederholungsgefahr.

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich Urheberrecht, insbesondere auch im Fotorecht. Sollten Sie auch eine Abmahnung der Anwälte Albrecht Bischoff für Marions Kochbuch erhalten haben, schicken Sie uns diese einfach per E-Mail zu und Sie erhalten umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung und den Vorschlag für das weitere Vorgehen, insbesondere der Einschätzung, ob die Höhe der geforderten Kosten gerechtfertigt erscheint. Für die Beweissicherung ist es sinnvoll, wenn Sie vor der Löschung der Fotografie einen Screenshot der bisherigen Nutzung fertigen, damit wir einen Einblick in die konkrete Abmahnsituation haben.

Wir sind auf Schutzrechte spezialisiert, egal ob Urheberrechte, Markenrechte oder Designrechte. Aber auch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.

UPDATE 28.09.22

Mittlerweile haben uns viele Abmahnungen erreicht, wobei immer unterschiedliche Lizenzbeträge gefordert werden. Seit einiger Zeit erfolgen die Abmahnungen (auch) im Namen des Folkert Knieper als Fotograf persönlich. Vertreten wird Herr Knieper hier durch die Anwaltskanzlei Albrecht legal sowie durch die Anwälte PÖPKEN SANTJER BISCHOFF, hier Herrn Rechtsanwalt Santjer, der seinen Sitz derzeit in Helsinki hat.

UPDATE 28.08.2023

Die Abahnungen für Fotografien wegen Marions Kochbuch reißen nicht ab, die geforderten Lizenzbeträge sind dabei fast immer deutlich überhöht. Nunmehr erfolgen die Abmahnungen ausschließlich im Namen des Folkert Knieper als Fotograf persönlich. Vertreten wird Herr Knieper hier durch die Anwaltskanzlei CYFIRE Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Meist werden Abmahnungen ausgesprochen, die eine Rechtsverletzung in den sozialen Medien wie Facebook oder Google betrifft. Unsere Übersicht zum Social Media Recht finden Sie hier.

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