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Abmahnung CrossFit LLC der Kanzlei Bird & Bird

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Abmahnung CrossFit – Markenverletzung

Die Kanzlei Bird & Bird hat im Namen der CROSSFIT LLC eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung vorgelegt. Die CROSSFIT LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Markeninhaberin der gleichnamigen Marke „CrossFit“, einer Trainingsmethode aus Gewichtheben, Sprinten, Eigengewichtsübungen und Turnen.

Die Abmahnung bezieht sich auf die Unionsmarke mit der Registernummer 12850673 und die deutsche Marke mit der Registernummer 302015035251, die unter anderem für Gymnastik- und Turngeräte geschützt sind. CROSSFIT LLC erteilt ihre Lizenzen nur an bestimmte Unternehmen, die die festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.

In dem Abmahnschreiben wird auf ein eBay-Angebot des Abgemahnten verwiesen, das sich auf ein Sportgerät bezieht. In dem Angebot ist die Bezeichnung „Crossfit“ eingebunden. Die Abmahnerin ist der Ansicht, dass durch die Einbindung der Bezeichnung eine Verbindung zu ihr und ihrem Fitnesskonzept hergestellt wird.

Es wird behauptet, dass Kunden das bekannte CrossFit-Konzept erkennen und davon ausgehen, dass der Abgemahnte von der CrossFit LLC für Gymnastik- und Turngeräte lizenziert sei, die sich besonders für das spezielle Training eignen. Daher besteht eine Verwechslungsgefahr.

Da der Abgemahnte kein Lizenznehmer der Abmahnerin ist, ist er nicht berechtigt, die Bezeichnung Crossfit zu benutzen, um das Fitnessgerät damit zu bewerben.

CrossFit und Lizenzen

In den letzten Wochen wurden vermehrt Abmahnungen versendet, die besonders Online-Händler betreffen, die Fitnessprodukte mit der Artikelbeschreibung „CrossFit“ bewerben. Wir möchten alle Händler aufmerksam machen, dass sie bei der Bewerbung von Fitnessprodukten, die mit CrossFit in Verbindung gebracht werden können, die Lizenzvereinbarungen der CrossFit LLC einhalten müssen.

Wer ist von der Abmahnung betroffen?

Die Abmahnungen betreffen besonders Online-Händler, die auf Ebay Fitnessprodukte mit der Artikelbeschreibung „CrossFit“ bewerben. Diese Abmahnungen beziehen sich auch auf Angebote, die im weitesten Sinne für Fitness verwendet werden können, dazu zählen beispielsweise auch Handschuhe, Textilien etc.. Weiter sind auch Personen, die ohne eine Lizenz der CrossFit LLC gewerblich CrossFit-Kurse anbieten, betroffen.

Abmahnungen der CrossFit LLC – Das wird gefordert

In dem Abmahnschreiben der Bird & Bird Kanzlei wird unter anderem folgendes gefordert:

  • Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000 Euro, was zu einem Betrag von 3.744,50 Euro führt
  • Umfangreiche Auskunftsansprüche
  • Schadensersatz.

In der vorformulierten Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro vorgesehen, was ungewöhnlich hoch scheint. Und auch werden bei den Auskunftsansprüchen eine Menge an Informationen, wie Lieferanten, Bezugsquelle der Produkte und Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte verlangt. All diese Informationen sollten Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung rausgeben.

Unsere Einschätzung der Abmahnung

Eine markenrechtliche Abmahnung ist immer ernst zu nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Konsequenzen drohen können. Daher sollten Sie immer auf solche Abmahnungen reagieren. Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Ihnen übermittelt wird, ist nach meinem Verständnis zu einseitig zugunsten der Abmahnenden gestaltet. Eine Forderung nach einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR ist sehr hoch und sollte in keinem Fall akzeptiert werden!

Zu Abmahnungen der CrossFit LLC gegen Angebote von Sportartikeln oder Fitnesskursen sind zahlreiche Berichte zu finden. Demnach handelt es sich bei „CROSSFIT“ um eine Art Gattungsbegriff, der nicht markenrechtlich monopolisiert werden kann. Aber es ist eine Tatsache, dass die deutsche Wortmarke DE30 2017 032 826 zu Gunsten des abmahnenden Unternehmens eingetragen ist und eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen schützt. Aus rechtlicher Sicht ist ein Verletzungsgericht an diese Eintragung gebunden.

Zudem befindet sich die Marke noch bis Juli 2023 in der sog. Benutzungsschonfrist, was dem Rechteinhaber ein Vorgehen aus der Marke erheblich erleichtert. Auch wenn Sie sich auf die Gattungsbezeichnung berufen können, ist es trotzdem riskant, auf die Abmahnung nicht zu reagieren. Daher ist es ratsam, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.

Abmahnung der CrossFit LLC – Ihre nächsten Schritte

In jedem Fall darf die Abmahnung nicht ignoriert werden und die Fristen müssen eingehalten werden. Ansonsten läuft man Gefahr noch höheren Gerichtskosten ausgesetzt zu sein.

Weiter sollte die Abmahnung unbedingt von erfahrenen Rechtsanwälten im Markenrecht geprüft werden, um zu schauen, ob der Vorwurf Ihnen gegenüber berechtigt ist.

Unterlassungserklärung

Um einer Wiederholungsgefahr entgegenzuwirken, muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Es genügt nicht, die verletzenden Angebote einfach zu löschen.

Unterschreiben Sie am besten nicht selbst die vorgefertigte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie die von einem versierten Anwalt prüfen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann drohende Vertragsstrafen für Markenrechtsverletzer mindern und Ihnen somit sehr viel Geld sparen!

Auskunftsansprüche

Auch Auskunftsansprüche sollten nicht ignoriert und unterschätzt werden.  Macht die CrossFit LLC einen Auskunftsanspruch geltend, müssen sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Umsätze offengelegt werden. Darunter zählen Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen, Anzahl der Verkäufe und eine Einnahmen-Überschussrechnung.

Was können wir für Sie tun?

Sie haben eine Abmahnung im Bereich Markenrechte erhalten? In diesem Fall können Sie gerne unsere Kanzlei beauftragen, die sich seit Jahren auf Schutzrechte spezialisiert hat. Unsere Erfahrungen helfen Ihnen bei der Abmahnung, egal ob es sich um Markenrechte, Designrechte oder Urheberrechte handelt.

Wir prüfen, ob die Abmahnung begründet ist und wie Sie sich gegen diese verteidigen können. Vor dem Löschen Ihres Angebots empfehlen wir Ihnen, einen Screenshot zu machen, um uns einen Überblick über die Situation zu geben. Wenn Sie uns die Abmahnung geschickt haben, erhalten Sie umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung und unseren Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Unser Wissen und Erfahrungen im Prozessrecht kann Ihnen häufig Vorteile außergerichtlich durchsetzen und in manchen Fällen sogar die gesamte Abmahnung zurückweisen.

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