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Artikel verschlagwortet unter ‘Waldorf Frommer’

Kanzlei Waldorf Frommer – vermehrt Klagen vor dem Amtsgericht München

Dienstag, 06.11.2012

In unserer Kanzlei häufen sich nunmehr Klagen gegen abgemahnte Filesharer, wobei der Verstoß aus dem Jahr 2009 herrühren soll.

Die meisten Mandanten dachten, dass die Angelegenheit erledigt sei und Verjährung einträte. Waldorf Frommer scheint jedoch einem sehr umfangreichen Klageauftrag nachzukommen.

Unsere Mandanten fragen sich vor allem, wie man sich hier am besten verhält, ob es überhaupt Sinn macht, sich gegen die Klage zu verteidigen und ob man extra nach München reisen muss, um an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Die Frage stellt sich vielfach, ob das Amtsgericht München überhaupt das örtlich zuständige Gericht ist, da ein sachlicher Bezug in vielen Fällen nicht erkennbar ist. Vielmehr ist oft ausschließlich die Kanzlei Waldorf Frommer die einzige Partei, die aus München und Umgebung kommt. Alle anderen Parteien müssen teilweise lange Reisewege auf sich nehmen.

Das Amtsgericht München jedoch sieht nach wie vor den fliegenden Gerichtsstand hier als maßgebliche Zuständigkeitsregel, so dass die örtliche Zuständigkeit nach dem dortigen Gericht in Internetstreitigkeiten immer zu bejahen ist. Dies ist nach unserer Ansicht höchst diskussionswürdig.

Sollten Sie selbst eine Klage erhalten haben, wenden Sie sich an uns. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

 

 


Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Sony Music und Constantin Film für Filesharing – momentan vermehrte Abmahnungen

Sonntag, 22.01.2012

Es kursiert eine richtige Abmahnwelle im Bereich Filesharing – besonders die Anwaltskanzleien Waldorf Frommer, FAREDS, WeSaveYourCopyrights sowie U+C mahnen derzeit massenhaft ab.

Wie reagiere ich hier am besten?

Ihnen wir durch die Abmahnung das angebliche rechtswidrige Verhalten aufgezeigt und ggf. mit Beweisen untermauert. Außerdem werden Sie oder Ihr Unternehmen aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, das Ihnen vorgeworfene Verhalten weiterzuführen. Um den Unterlassungsanspruch der Gegenseite zu befriedigen, soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft wird diese mit einer Zahlungsforderung verknüpft. Wir können nur dazu raten, Ruhe zu bewahren, handeln Sie nicht übereilt. Sie haben Anspruch darauf, sich in angemessener Zeit einen Rechtsrat einzuholen. Sollte Ihnen die Abmahnung also erst einen Tag vor Fristablauf zugehen, verlängern Sie die Frist um angemessene Zeit, in der Regel fünf Werktage. Weiterhin sollten Sie folgendes beachten:
•    Vermeiden Sie persönlichen Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt aufzunehmen.
•    Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab. Zuerst muss überprüft werden, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Aber selbst wenn Sie rechtswidrig gehandelt haben sollten, kann die vorformulierte Unterlassungserklärung des Gegners zu weit oder zu eng gefasst sein, oder ein zu hohes Vertragsstrafeversprechen enthalten. Gegebenenfalls sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
•    Außerdem werden Sie aufgefordert, die Kosten der Abmahnung (Rechtsanwaltskosten) und ggf. auch Schadensersatz zu zahlen. Vermeiden Sie auch hier übereilte Zahlungen, da die hierfür gesetzten Fristen meist viel zu kurz sind. Es sollte geprüft werden, ob die Abmahnkosten die korrekte Höhe aufweisen und der Schadensersatz rechtmäßig ist, was nur bei eigenem Fehlverhalten vorläge.


Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Verlagsgruppe Random House – Thilo Sarrazin (Buch)

Mittwoch, 12.01.2011

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt unter anderem derzeit Nutzer von Tauschbörsen wegen sog. Filesharings im Namen der Verlagsgruppe Random House ab. Gegenstand dieser Abmahnungen ist die unberechtigte Bereitstellung in Tauschbörsen des Buches „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“. Autor und damit Urheber dieses Buches ist Thilo Sarrazin. Die Verlagsgruppe Random House hat die Verwertungsrechte an dem Buch und kann damit die Abmahnungen beauftragen.

Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte für die Beurteilung der Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit des entsprechenden Abmahnschreibens von Bedeutung:

Derjenige, der das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung behauptet, muss diese s auch beweisen. In die Beweiskette können sich an den verschiedenen Stellen Fehler entstanden sein. So treten immer wieder Fälle auf, in denen IP-Adressen von der verwendeten Software falsch ermittelt wurden.

Aber auch für den Fall, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist die Unterlassungserklärung genauestens zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Einzelfall abzuändern. Zudem ist zu klären, ob überhaupt ein Verschulden des Abgemahnten vorliegt oder ob nicht ein Dritter diesen Verstoß begangen hat. Ohne Verschulden bestehen nämlich auch keine Schadensersatzansprüche, Unterlassungs- sowie Kostenansprüche sind genauestens zu prüfen.

Auch die Höhe der im Wege der Lizenzanalogie ermittelten Schadensersatzansprüche ist zu überprüfen. Allerdings existiert momentan keine einheitliche Rechtsprechung zur Höhe von Schadensersatzansprüchen bei Filesharingfällen. Oft ist jedoch von der Zahlung der geltend gemachten Höhe abzuraten, da diese weit überhöht sein können.

Eine Abmahnung sowie die im Einzelfall gesetzten Fristen sollten unter keinen Umständen ignoriert werden. Dies könnte finanziell schwerwiegende Folgen haben, da der Gegner sofort eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken kann. Auch sollten nicht übereilt Erklärungen unterschrieben werden. Unterlassungserklärungen sind 30 Jahre lang gültig und sollten deshalb wohl überlegt und dann exakt formuliert sein. Die Annahme eines Vergleichs beispielsweise begründet Zahlungsansprüche des Gegners bereits mit Unterschrift, unabhängig davon, ob der jeweilige Vorwurf auch wirklich zutrifft oder beweisbar ist.

Unsere Kanzlei ist auf das Rechtsgebiet Urheberrecht spezialisiert. Aufgrund des Fachwissens, mehrjähriger Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung können wir eine professionelle Beratung gewährleisten. Ihre eMail wird innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Richten Sie Ihre unverbindliche Anfrage per Email an uns oder rufen Sie  einfach an.


Der URL dieser Seite ist: http://www.wettbewerbsrecht-berlin.de/2011-01-12/abmahnung-waldorf-frommer-rechtsanwaelte-verlagsgruppe-random-house-thilo-sarrazin-buch/
Gedruckt am 24.05.2013 um 08:44 Uhr
© Copyright 2013 Rechtsanwaltskanzlei Katrin Freihof, Berlin  |  Zum Zwecke der privaten Nutzung frei.

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